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Das Thema: Der c-Port 

Der c-Port wird vom Zweckverband Interkommunaler Industriepark Küstenkanal mit Sitz in der Gemeinde Saterland entwickelt. Mitglieder im Zweckverband sind die Stadt Friesoythe (32,97 %), die Gemeinde Saterland (32,97 %), der Landkreis Cloppenburg  (27,47 %) sowie die Gemeinde Bösel (6,59 %).
Auf einer Gesamtfläche von ca. 280 ha entsteht in mehreren Bauabschnitten eine Binnenhafenanlage am Küstenkanal. Derzeit stehen circa 76 ha Fläche für Industrieansiedlungen bereit.
Auf dem Gelände des c-Port will die Firma Revis Bioenergy GmbH aus Münster eine Gülle verarbeitende Industrieanlagen bauen. 

Die meistgestellten Fragen zum Thema

Auf dem Gelände des c-Port - Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (IIK) wollen die Firmen Revis Bioenergy GmbH aus Münster und die Kaskum GmbH aus Friesoythe zwei Mist beziehungsweise Gülle verarbeitende Industrieanlagen bauen. Kaskum beabsichtigt den Bau einer Transformationsanlage für eine Million Tonnen Schweinegülle im Jahr. Revis Bioenergy plant den Bau und den Betrieb einer Biomethananlage, in der die Verwertung von 800.000 Tonnen Mist und etwa 200.000 Tonnen Gülle jährlich geplant ist.

Die Landkreise Cloppenburg und Vechta haben, das ist unstrittig, einen großen Gülleüberschuss. Die Tierhaltung im Oldenburger Münsterland produziert mehr Gülle, als auf den Feldern ausgebracht werden kann und darf. Mit den Anlagen wollen die Unternehmen aus den überschüssigen Rohstoffen Feststoffe für den gezielten Düngereinsatz (Kaskum) sowie Biomethan und Bio-LNG (Revis) gewinnen und vermarkten.

Der Bau solcher Anlagen ist auf dem als Industriegebiet ausgewiesenen südlichen Teil des C-Port grundsätzlich möglich. Die Zustimmung zum Verkauf der dafür benötigten Grundstücke liegt gemäß den Regelungen des IIK beim sechsköpfigen Verbandsausschuss, dem je zwei Vertreter des Landkreises Cloppenburg, der Stadt Friesoythe und der Gemeinde Saterland angehören. Die drei Gebietskörperschaften sind die Träger des IIK, der c-Port selbst liegt auf Flächen der Gemeinde Saterland und der Stadt Friesoythe. Diese Flächen sind bereits als gewerbliche Bauflächen im Sinne der vereinbarten Nutzung ausgewiesen.

Den Auftakt der öffentlich sichtbaren Proteste machte eine Facebookgruppe namens „Bürgerinitiative Sauberer c-Port“. Unter den inzwischen rund 1.000 Mitgliedern der Gruppe, die nicht alle Gegner der geplanten Anlagen sind, entspannen sich schnell heftige, nicht immer sachliche Diskussionen rund um Geruchsbelästigung, Verkehrsbelastung, Wassereinleitungen und Massentierhaltung. Den Ton geben dabei vor allem die Gegner der Anlagen an. Währenddessen bemühten sich die vier Initiatoren der Gruppe, die nicht offiziell als Bürgerinitiative registriert ist, um sachliche Arbeit. Sichtbar wird dies insbesondere in 77 zum Teil sehr detaillierten Fragen, die sie an Revis, Kaskum und den c-Port gerichtet haben. Während es den Initiatoren der Gruppe in einem ersten Schritt – vergeblich – darum gegangen war, eine Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Entscheidungsprozess über die Ansiedlung der beiden Anlagen zu erreichen, wollen sie nun die Genehmigungsprozesse der zuständigen Behörden „kritisch begleiten“.

Parallel dazu hat sich in der Gemeinde Saterland ein Widerstand gegen die Anlagen entwickelt. Er wird am deutlichsten sichtbar in einem Mitte Juli initiierten Bürgerbegehren, das in einem Bürgerentscheid gegen die Anlagen münden soll. Sollten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erfolgreich sein, müsste die Gemeinde Saterland „alle in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen und Zustimmungen, die auf einen Bau und Betrieb dieser Anlagen abzielen“ ablehnen, sofern kein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht. Dies hätte allerdings – wenn überhaupt – allenfalls Einfluss auf die Leitungen, die für die Einleitung des in den Anlagen anfallenden Restwassers in die Sagter Ems erforderlich sind. Die Einleitpunkte liegen auf Saterländer Gebiet, für den kürzesten Weg dorthin müssten die Leitungen für ein kurzes Stück über gemeindeeigenen Grund geführt werden. Die Erlaubnis dazu könnte die Gemeinde versagen.

Zu den öffentlich auftretenden Gegnern der Anlagen gehören zudem der Ortsverband der Grünen, der Fischereiverein Saterland und der parteilose Bürgermeister der Gemeinde, Thomas Otto, der auch Mitglied im Verbandsausschuss des IIK ist.

Im Wesentlichen lassen sich die Argumente der Projektgegner zu folgenden Punkten zusammenfassen:  

a) Geruchsbelästigung

b) Zunahme des LKW-Verkehrs

Zu a): Die Gegner der Anlage befürchten, dass die Geruchsemission, die von Mist und Gülle ausgeht, angesichts der geplanten Mengen jedes erträgliche Maß übersteigen. Zumindest mit Blick auf die Revis-Anlage ist dieser Punkt inzwischen etwas in den Hintergrund getreten. Zahlreiche Kommunalpolitiker, die Initiatoren der Facebook-Gruppe „Sauberer c-Port“ und auch der Saterländer Bürgermeister Thomas Otto haben zwischenzeitlich eine technisch vergleichbare, wenn auch kleinere Anlage im nordrhein-westfälischen Dülmen besucht und zumeist keine oder nur sehr geringe Gerüche wahrgenommen. Für Kaskum ist eine derartige Testaktion nicht möglich, da es bislang keine Anlage der geplanten Art im Dauerbetrieb gibt.

Zu b): Für Anlieferung des Wirtschaftsdüngers und für den Abtransport der Fertigprodukte werden LKW eingesetzt. Für beide Anlagen zusammen wird mit knapp 300 LKW-Fahrten täglich für die Belieferung gerechnet, 160 davon entfallen auf Revis, 130 auf Kaskum. Bezogen auf die Anlieferzeiten von 6 bis 22 Uhr (Revis) wären das durchschnittlich 21 LKW, die pro Stunde an- und abfahren. Revis rechnet für den Abtransport der entstehenden Produkte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr mit weiteren rund sieben Lkw pro Stunde, sodass allein für Revis in Spitzenzeiten knapp 30 Lkw pro Stunde an- und abfahren. Kritiker der Anlage befürchten, dass diese Menge die Kapazität der Bundesstraßen 72 und 401, an deren Kreuzung der c-Port liegt, übersteige und die Unfallgefahr erhöhe.

Zu a): Die kaskum GmbH verweist darauf, dass jegliche geruchstragende Abluft durch geeignete Filtermedien geführt werde, sodass eine Belästigung ausgeschlossen sei. Alle möglichen Emissionen seien durch die Genehmigung streng reguliert und würden durch ein Monitoring laufend überprüft. Die Abluft werde an jeder Maschine abgesaugt und der Luftwäsche zugeführt.

Revis betont, dass für die geplanten Anlagen am Standort c-Port sind keine offenen Lager vorgesehen seien. Der gesamte Prozess erfolge in einem geschlossenen System. Auch die Anlieferung von Mist erfolge in geschlossenen Lkw-Aufliegern. Die Halle sei an eine permanente Abluftabsaugung angeschlossen, wobei die Abluft durch verschiedene Verfahren sowohl chemisch und biologisch gereinigt werde. Jegliche Bewegung von geruchsintensivem Material erfolge nur in gekapselten Räumen mit entsprechenden Filtersystemen. Darüber hinaus verweist Revis darauf, dass es bei einer vergleichbaren Anlage im nordrhein-westfälischen Dülmen bislang keine Beschwerden wegen Geruchsbelästigung gegeben habe.

Zu b): Sowohl die B 72 als auch die B 401 liegen auf dem betreffenden Streckenabschnitt mit ihrer Verkehrsbelastung im unteren bis mittleren Bereich der für Bundestraßen üblichen Kraftfahrzeugzahlen. Beide Bundesstraßen sind somit nach Beurteilung von Verkehrsexperten in der Lage, die mit Ansiedlungen im c-Port verbundenen Verkehrsmengen aufzunehmen. Beide Unternehmen verweisen zudem darauf, dass der überschüssige Wirtschaftsdünger auch jetzt schon mit Lkw aus der Region abtransportiert werde. Zu einem großen Teil werde er in bis zu 500 Kilometer weit entfernte Regionen gebracht. Insgesamt sei deswegen von einer Reduktion des gesamten Transportaufkommens auszugehen. Revis verweist zudem darauf, dass für den Transport eingesetzten Lkw mit vor Ort hergestelltem Bio-LNG (liquefied natural gas) zu betanken.

a)    Verschmutzung der Sagter Ems

b)    Zunehmende Hochwassergefahr bei der Sagter Ems

c)    Verstetigung der Massentierhaltung

Zu a): Bei den Verarbeitungsprozessen fällt in beiden Anlagen Restwasser an, das gereinigt in die Sagter Ems eingeleitet werden soll. Für die Kaskum-Anlage liegt bereits eine Einleitgenehmigung vor. Kritiker der Anlagen befürchten, dass das einzuleitende Wasser die Qualität der Sagter Ems verschlechtert und Pflanzen und Tiere gefährdet.

Zu b): Bei extremen Hochwasserlagen überflutet die tideabhängige Sagter Ems einige anliegende Grundstücke im Saterland. Kritiker der Anlagen befürchten, dass die Menge des einzuleitenden Wassers das Hochwasser weiter ansteigen lässt und zu mehr beziehungsweise stärkeren Überflutungen führt.

Zu c): Durch die Anlagen, so die Kritiker, gebe es für die Landwirte mehr Möglichkeiten, überschüssigen Wirtschaftsdünger zu verwerten. Das wiederum konterkariere das Bestreben, die industrielle Tierhaltung zu reduzieren und eine Landwirtschaft unter dem Aspekt des Tierwohls zu etablieren.

Überspitzt formuliert: eigentlich keine. Mit der Einrichtung des Industriegebiets durch die Gemeinden sind Anlagen dieser Art dort möglich. Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet allein der Verbandsausschuss, dem je zwei Vertreter der Stadt Friesoythe, der Gemeinde Saterland und des Landkreises Cloppenburg angehören. Ihnen obliegt es, ihre politischen Gremien zu informieren. Eine Zustimmung zu den Verkäufen ist nicht erforderlich. Solange die Räte der Stadt und der Gemeinde oder der Kreistag keinen Weisungsbeschluss für oder gegen den Verkauf erlassen, sind die politischen Vertreter in ihrer Entscheidung frei.

Bei der Revis-Anlage ist das Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg für die Genehmigung zuständig. Das Genehmigungsverfahren läuft nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) ab. Darin ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die dort vorgebrachten Einwendungen der Öffentlichkeit werden in einem eigenen Verfahrensschritt erörtert und fließen in die Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamtes ein.

Für die Kaskum-Anlage ist nach derzeitigem Stand der Landkreis Cloppenburg zuständig. Hier wird für die Anlage ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, das die gleiche Prüftiefe hat wie ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Lediglich die Beteiligung der Öffentlichkeit ist hier nicht vorgesehen. Ein vom Landkreis angestrebtes Genehmigungsverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg nach BImschG wurde vom zuständigen Bundesministerium abgelehnt.

Die Entscheidung liegt jetzt beim Gewerbeaufsichtsamt beziehungsweise bei den zuständigen Genehmigungsbehörden des Landkreises, die sich dabei in hohem Maße auf Gutachten von unabhängigen Gutachtern und Experten stützen werden. Es erscheint derzeit eher unwahrscheinlich, dass die Öffentlichkeit den Bau auf politischem Wege verhindern kann.

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