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Zweiter Fall von Geflügelpest im Kreis Vechta: 24.000 Puten gekeult

Bereits am Sonntag (26. Oktober) mussten 14.600 Putenhähne getötet werden. Der Landkreis Vechta erlässt indes eine Stallpflicht für den gesamten Kreis.

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Symbolfoto: dpa

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Der Landkreis Vechta meldet einen weiteren Fall der Vogelgrippe. In einem Mastputenbetrieb im Vechtaer Stadtgebiet müssen deshalb 24.000 Tiere getötet werden. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

„Ein noch gestern durchgeführter Schnelltest im Betrieb fiel positiv aus. Daraufhin hatten Mitarbeitende des Veterinäramtes amtliche Proben entnommen und zum Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LAVES) gebracht. Auch hier fiel das Ergebnis positiv aus“, wird Landrat Tobias Gerdesmeyer zitiert.


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Weitere Verdachtsfälle gibt es am Montag (27. Oktober) nicht, teilt der Landkreis mit. Am Freitag (24. Oktober) war dem Kreis Vechta ein Verdachtsfall gemeldet worden. 14.600 Putenhähne mussten nach dem amtlich bestätigten Ergebnis des Erregers am Sonntag (26. Oktober) gekeult werden.

Am Montag (27. Oktober) wurde der Erreger außerdem in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Bösel nachgewiesen. 10.000 Tiere waren betroffen.

Mit dem zweiten nachgewiesenen Fall von Geflügelpest im Landkreis Vechta werden auch in diesem Fall rund um den neuen Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (3-km-Radius) und eine Überwachungszone (10-km-Radius) mittels einer tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung festgelegt, die ab Mittwoch (29. Oktober, 0 Uhr) gelten wird. Diese Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landkreises Vechta abgerufen werden können. Über die Allgemeinverfügung lässt sich eine interaktive Karte aufrufen, in der die Restriktionszonen dargestellt sind. Für in den entsprechenden Zonen gelegene Betriebe gelten dann konkrete, in der Allgemeinverfügung näher beschriebene Beschränkungen, unter anderem in Bezug auf die Haltung von Tieren, die Meldung von Tierverlusten, den Handel und Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen etc..


Lesen Sie außerdem:

  • Im Zuge der Vogelpest sind immer häufiger Wildvögel betroffen. Ein solcher wurde am Montag im Blumenbeet eines Vechtaer Vorgartens aufgefunden. Hier geht es zur Meldung.

Kreis erlässt Aufstallpflicht

Darüber hinaus erlässt der Landkreis Vechta mittels einer weiteren tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung aufgrund der sich immer stärker ausbreitenden Vogelgrippe mit Wirkung zum Dienstag (28. Oktober, 0 Uhr) eine allgemeine Aufstallpflicht für im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel. Für Betriebe, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, bedeutet dies, dass sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen ist. Die Tiere können auch in besonders geschützten Vorrichtungen gehalten werden. Diese müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen. Zusätzlich muss die Vorrichtung mit einer Seitenbegrenzung versehen werden, damit keine Wildvögel eindringen können. Unter die Kategorie Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich in der entsprechenden Allgemeinverfügung, die ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Vechta abgerufen werden kann.

Landkreis appeliert: Halten Sie sich von Kranichen fern!

Der Landkreis ruft nach wie vor alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

Zudem ruft der Landkreis die Bevölkerung dazu auf, sich von Wildvögeln und insbesondere von Kranichen fernzuhalten. „In dieser angespannten Situation, in der sich die Vogelgrippe bundesweit rasant ausbreitet, ist es nicht zielführend, sich kranken Tieren zu näheren. Damit wird letztlich nur die Verbreitung des Virus gefördert“, so Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Nach wie vor gilt: Wer erkrankte oder tote Wildvögel findet, sollte diese nicht anfassen und sich von ihnen fernhalten.“

  • Info: Meldungen von toten und erkrankten Wildvögeln sind ausschließlich per Mail an tierseuche@landkreis-vechta.de oder unter Telefon 04441/898-3939 vorzunehmen. Die toten Tiere werden daraufhin zeitnah eingesammelt.

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