Vogelgrippe im Landkreis Vechta: Ausbruch bei Putenbetrieb bestätigt
Alle Puten im betroffenen Betrieb müssen nun getötet werden. Auch Wildvögel wie Kraniche sind von der aviären Influenza betroffen und verenden zunehmend.
Julian Röben | 26.10.2025
Alle Puten im betroffenen Betrieb müssen nun getötet werden. Auch Wildvögel wie Kraniche sind von der aviären Influenza betroffen und verenden zunehmend.
Julian Röben | 26.10.2025

Einsatz beim betroffenen Putenhalter in Vechta: Am Sonntag wurde das Gas in die Ställe geleitet, um den betroffenen Bestand tierschutzkonform zu töten. Foto: M. Niehues
Im Landkreis Vechta wurde ein erster amtlich bestätigter Ausbruch von Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbestand festgestellt. Dies teilte der Landkreis am Sonntag mit. Darüber hinaus wurde die Vogelgrippe auch bei verendeten Wildvögeln, darunter Kraniche, nachgewiesen. Den Angaben zufolge wurde am späten Freitagnachmittag für einen Putenmastbetrieb im Landkreis mit etwa 14.600 Putenhähnen im Alter von 14 Wochen von den behandelnden Tierärzten der Verdacht auf Vogelgrippe beim Veterinäramt des Landkreises Vechta angezeigt. Einige der Tiere zeigten demnach Symptome, die auf die Vogelgrippe hindeuten. Zudem fiel ein Schnelltest auf aviäre Influenza (Vogelgrippe) positiv aus. Daraufhin wurde der Betrieb noch am Freitagabend von einem Amtstierarzt des Veterinäramtes des Landkreises Vechta aufgesucht, die Tiere wurden klinisch untersucht und der Betrieb anschließend vorläufig gesperrt. Es wurden Proben entnommen und am Abend direkt zum Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LAVES, LVI OL), gebracht. Das Ergebnis der Bestätigungsuntersuchung liegt nun vor: Es handelt sich um „HPAI H5N1 (hochpathogene aviäre Influenza A)“, der Verdacht hat sich bestätigt. Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs müssen alle Puten des betroffenen Betriebs getötet werden. Das Veterinäramt des Landkreises Vechta hat in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem LAVES die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Mit der Tötung der Tiere wurde die Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO-GSV GmbH) beauftragt. Die Bestandstötung hat am Sonntagmittag begonnen. Die tierseuchenrechtlich unumgängliche Tötung aller Puten des betroffenen Bestands durch das beauftragte Unternehmen erfolgt in enger Abstimmung und unter der unmittelbaren tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramts des Landkreises Vechta. Aufgrund des festgestellten Ausbruchs wird der Landkreis Vechta eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. In dieser werden bestimmte Restriktionszonen festgelegt: eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern rund um den betroffenen Bestand. Für die in diesen Restriktionszonen gelegenen Geflügelhaltungen gelten dann konkrete Beschränkungen, unter anderem in Bezug auf die Haltung von Tieren. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung wird am Sonntag auf der Internetseite des Landkreises Vechta unter der Rubrik „Amtsblatt“ veröffentlicht und tritt am Montag in Kraft. Zudem liegen Nachweise von aviärer Influenza H5 bei verendeten Wildvögeln, insbesondere bei Kranichen, im Landkreis vor. Es ist deshalb besonders wichtig, dass alle Geflügel haltenden Betriebe die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes Vechta bei ihren Bestandskontrollen unterstützen. Bis Sonntagmittag wurden bereits 13 Kraniche und eine Graugans gemeldet und eingesammelt. Wer erkrankte oder tote Vögel findet, sollte diese nicht anfassen und sich von ihnen fernhalten. Zudem sollte umgehend der Landkreis per E-Mail an tierseuche@landkreis-vechta.de oder telefonisch unter 04441/8983939 informiert werden. Die toten Tiere werden daraufhin zeitnah eingesammelt. Auch beim Landkreis Diepholz gehen weiterhin zahlreiche Meldungen über tot aufgefundene Kraniche und andere Wildvögel ein. Seit Einrichtung des Bürgertelefons seien laut einer Mitteilung insgesamt über 140 Meldungen beim Landkreis eingegangen. In den meisten Fällen handele es sich um Hinweise auf einzelne verendete Kraniche in der freien Landschaft oder Nachfragen zur aktuellen Lage.Alle Puten müssen getötet werden
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Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe

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