Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Vogelgrippe in der Gemeinde Bösel: 10.000 Puten getötet

Es ist der fünfte Fall innerhalb von knapp 2 Wochen – und der erste außerhalb der Gemeinde Garrel. Mehr als 50.000 Tiere mussten seitdem im Kreis Cloppenburg gekeult werden.

Artikel teilen:
Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Der Landkreis Cloppenburg meldet am Montag (27. Oktober) einen weiteren Fall von Geflügelpest. Dieses Mal ist nach vier Fällen in der Gemeinde Garrel ein Putenbetrieb in der Gemeinde Bösel betroffen. 10.000 Tiere müssen gekeult werden. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober fünf Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 46.300 Puten und 5300 Enten betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wurden als Sperrzone eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Als Schutzzone wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Bösel mit einem Radius von 3 Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Garrel und Bösel. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von 10 Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel und Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.


Alles zum Thema Geflügelpest finden Sie hier


Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis ist ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen. Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasst die Gemeinden Bösel und Garrel sowie die Stadt Friesoythe.

13.123 Tiere pro Quadratkilometer

Die Geflügeldichte beträgt in den betroffenen Gemeinden deutlich mehr als 500 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. So beträgt die Geflügeldichte in der Gemeinde Garrel ca. 13.123 Tiere pro Quadratkilometer. Bei der festgestellten aviären Influenza handelt es sich ferner um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die eine sehr hohe Ausbreitungstendenz und Mortalität aufweist und schnell epidemische Ausmaße annimmt. Aufgrund der zwingend vorzunehmenden Tötung eines infizierten Bestandes sind hohe wirtschaftliche Schäden die Folge.

Die Eindämmung der Geflügelpest lasse sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen in den festgesetzten Schutzzonen und den Überwachungszonen und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.

Zweiter Fall von Vogelgrippe im Kreis Vechta

Im Landkreis Vechta ist in der Stadt Vechta am 26. Oktober 2025 in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Am Montag (27. Oktober) folgte der zweite Fall. Daher hat der Landkreis Cloppenburg eine weitere tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen.

Um die Schutzzone im Landkreis Vechta wird im Landkreis Cloppenburg mit einem Radius von 10 Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete innerhalb der Gemeinden Cappeln und Emstek.

Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Vogelgrippe in der Gemeinde Bösel: 10.000 Puten getötet - OM online