Das sagt der Anwalt der Schlachterei Brand zur vorläufigen Vollstreckung gegen die Tierrechtsaktivisten.
In dem Prozess um die im Schlachthof Brand aufgenommenen Bilder der CO₂-Betäubung von Schweinen von der Tierrechtsorganisation ARIWA hat der Lohner Schlachthofbetreiber nun eine vorläufige Vollstreckung eingeleitet gegen die Tierrechtsaktivistin Anna Schubert. Das geht aus einer Mitteilung der Tierrechtsorganisation Schlachthofprozess hervor.
Dabei gehe das Unternehmen deutlich über den ursprünglichen Urteilsspruch hinaus, behauptet die Gruppe: Brand fordere, dass Anna Schubert das Material auch aus der Presse entfernen und nicht mehr auf ihrem eigenen Instagram-Kanal „Der Schlachthof-Prozess” verwenden dürfe, heißt es in der Mitteilung.
Gegen diese Forderungen legte Anna Schubert beim Oberlandesgericht Oldenburg Widerspruch ein – mit Erfolg. Nun müsse die Aktivistin nach eigenen Angaben lediglich die Bildrechte ihrer Aufnahmen gegenüber ARIWA widerrufen. Das Video der Organisation wurde inzwischen gelöscht. Hätte sie dem nicht entsprochen, drohten ihr nach eigenen Angaben Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft.
Tierrechtsaktivisten sehen Meinungs- und Pressefreiheit bedroht
„Das Gericht erkannte an, dass hiermit meine freie Meinungsäußerung beschnitten werden würde, bewertete das Unternehmerpersönlichkeitsrecht allerdings höher. Ich werde natürlich nicht wegschauen, wenn Tiere gequält werden. Wo kommen wir denn da hin, wenn Tierquälerei nicht mehr gezeigt werden darf?“, wird Anna Schubert in der Mitteilung zitiert. „Nirgendwo leiden Schweine so sehr wie während der CO₂-Betäubung. Seit Jahrzehnten ist belegt: CO₂ bedeutet Atemnot, Panik und Schmerzen. Diese Quälerei muss verboten werden – nicht das Zeigen der Bilder“, führt sie weiter aus.
Auch Hendrik Haßel, der ebenfalls Beklagte in diesem Verfahren ist, sieht den Beschluss kritisch, betont aber den Teilerfolg: „Wir sind immer wieder schockiert, wie aggressiv Brand vorgeht. Das Urteil des Landgerichts gibt es nicht her, aber er wollte, dass die Bilder auch aus der Presse verschwinden. Da haben wir dagegen gehalten und auch recht bekommen.“
Er warnt zugleich vor den laut Mitteilung „grundrechtlichen Dimensionen des Falls“: „Hier geht es nicht mehr nur um Tierschutz. Brand macht aus seiner Tierquälerei eine Grundrechtsdebatte – und greift indirekt die Pressefreiheit an.“
Oberlandesgericht entscheidet über Berufung
Die beiden Tierrechtsaktivisten wurden Anfang August dieses Jahres vom Landgerichts Oldenburg verurteilt, sind aber beide in Berufung gegangen. Über diese entscheidet das Oberlandesgericht in Oldenburg.
In dem Urteil wurde Anna Schubert untersagt, die aufgenommenen Videos weiter zu veröffentlichen. Zudem könnten auf sie Schadensersatzforderungen wegen des Einbruchs und der Verbreitung des Videomaterials zukommen. Der zweite Angeklagt, Hendrik Haßel, müsste, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, die beim Einbruch entstandenen Schäden zahlen. Nach Angaben der Firma Brand belaufen sich diese auf 98.000 Euro.
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