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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Cloppenburg

Nach zahlreichen Ausbrüchen setzt der Landkreis weitere Maßnahmen durch.

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Symbolfoto: dpa

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Nach zahlreichen Ausbrüchen der Geflügelpest in ganz Deutschland, auch im Oldenburger Münsterland, hat der Landkreis Cloppenburg nun eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung verhängt. Einer Mitteilung zufolge gilt von Dienstag an eine Stallpflicht für Geflügel im ganzen Landkreis. Demnach sind Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren betroffen.

Die Verfügung gilt für sämtliches Geflügel: Hühner, Gänse und Fasane ebenso wie Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten und Laufvögel. Diese sind von morgen an in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung zu halten, die gegen Einträge von oben sowie vor dem Eindringen von Wildvögeln von der Seite schützt. Das soll den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel verhindern.


Alles zum Thema Geflügelpest finden Sie hier


Der Landkreis Cloppenburg stuft das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in die Geflügelbestände insbesondere in der Freilandhaltung als hoch ein – einerseits, weil viele Wildvögel in der Region rasten, andererseits, weil es rund um Cloppenburg viele Geflügelbetriebe gibt. Im ganzen Landkreis werden zurzeit circa 12,5 Millionen Stück Geflügel gehalten.

Erst kurz vor der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung hat der Landkreis einen weiteren Fall von Geflügelpest gemeldet. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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