Auch im Landkreis Vechta wird es eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel geben. Das hat die Kreisverwaltung am Freitagvormittag gegenüber OM Online bestätigt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird bereits ausgearbeitet und am Samstag amtlich veröffentlicht. Die Stallpflicht gilt dann ab dem 14. November.
Die Stallpflicht ist eine Reaktion auf den ersten neuen Ausbruch von Geflügelpest im Oldenburger Münsterland. In Friesoythe ist mittlerweile der zweite Fall in einem Stall durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden, wie Kreissprecher Frank Beumker auf Anfrage von OM Online erklärt. Wie bereits berichtet, ist das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mit der Meldung vorgeprescht, dass das Virus nun auch in einem Putenstall nachgewiesen worden ist, nachdem tags zuvor der erste Ausbruch in einem Entenstall offiziell bestätigt wurde.
Im Landkreis Cloppenburg gilt bereits seit Donnerstag eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel. Das Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) muss in geschlossenen Ställen oder zumindest so gehalten werden, dass keine Einträge von außen durch Wildvögel möglich sind. Verboten sind dann auch Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte.