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Urlaub in Niedersachsen? Jein.

Mit einer 7-Tagesinzidenz von über 50 müssen Cloppenburger und Vechtaer derzeit mit Einschränkungen bei Reisen in andere Bundesländern rechnen. Auch in Niedersachsen.

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Herbstferien an der Nordsee? Vechtaer und Cloppenburger können auf der Internetseite des Landes überprüfen, ob für sie ein Beherbergungsverbot gilt. Symbolfoto: dpa

Herbstferien an der Nordsee? Vechtaer und Cloppenburger können auf der Internetseite des Landes überprüfen, ob für sie ein Beherbergungsverbot gilt. Symbolfoto: dpa

Das Robert-Koch-Institut und das Landesgesundheitsamt haben für die beiden Landkreise Cloppenburg und Vechta eine 7-Tagesinzidenz oberhalb des 50er-Grenzwertes gemeldet. Damit müssen Cloppenburger und Vechtaer wie bereits berichtet in den meisten Bundesländern mit Einschränkungen rechnen, wenn sie dorthin verreisen wollen. Es gilt ein Beherbergungsverbot, das nur mit einem negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, umgangen werden kann.

Seit Freitag ist nun klar: Auch in Niedersachsen gilt ein Beherbergungsverbot für Bewohner eines Landkreises, der oberhalb des Grenzwertes liegt. Und das schon ab Samstag (9. Oktober). Aber: Die Landregierung will abweichend von der bundesweiten Regelung Ausnahmen erlauben

Wer aus einem "Risiko-Landkreis" in Niedersachsen Urlaub machen will, wird nicht grundsätzlich aus Hotels und anderen Unterkünften ausgeschlossen. Jeder Herkunftsort soll einzeln geprüft werden. Auch Ausnahmen für Kreise, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt, seien möglich, wenn der Infektionsherd klar begrenzt sei, sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag in Hannover.

Was heißt das für Cloppenburg und Vechta?

Das könnte zumindest für den Kreis Vechta eine gute Nachricht sein: Denn dort sind die Infektionszahlen vorrangig nur deshalb so hoch, weil es einen Corona-Ausbruch im Vechtaer Hedwigstift gegeben hat. Darüber hinaus werden ab dem kommenden Wochenende diese Infektionen bei der Berechnung der 7-Tagesinzidenz nicht mehr berücksichtigt.

Ob diese Ausnahme auch für den Landkreis Cloppenburg gilt, steht noch nicht fest. Auch wenn das aktuell rapide ansteigende Infektionsgeschehen hauptsächlich auf den Emsteker Vion-Schlachthof zurückzuführen ist, sind dennoch die Infektionszahlen in fast dem gesamten Kreisgebiet (Ausnahme die Nordkreis-Kommunen) auffalllend hoch. Mit Stand von Donnerstag gibt es 297 nachgewiesene Infektionen im Kreisgebiet. Neue Zahlen werden am Freitag erwartet.

Die Liste der Kreise, für die das niedersächsische Beherbergungsverbot gilt, soll täglich im Internet auf www.niedersachsen.de veröffentlicht werden. Maßgeblich für die Überschreitung des Grenzwerts ist der Zeitpunkt der Einreise. Ausnahmen sieht die Verordnung zudem für zwingende berufliche und medizinisch bedingte Reisen vor. Auch Besuche von Angehörigen und Partnern bleiben erlaubt «Es geht uns darum, den touristischen Reiseverkehr einzuschränken», erklärte Schröder. Wer einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf ebenfalls in Niedersachsen übernachten.

Für Verstöße gegen das Übernachtungsverbot sieht die Regelung ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vor. Behörden und Polizei sollen die Bestimmungen durchsetzen und Verstöße ahnden.

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