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Trinkwasser wird teurer – für mehr Umweltschutz

Das Land verdoppelt die Wassersteuer. Versorger geben das an Kunden weiter. 3,30 Euro pro Kopf im Jahr sind es mehr. Das Geld geht an Bauern für Naturschutz.

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Kostbares Gut: Trinkwasser. Die Ressource dürfte sich für Verbraucher im Zuge der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg verteuern, um mehr Umweltschutz zu ermöglichen. Foto: dpa/Pleul<br>

Kostbares Gut: Trinkwasser. Die Ressource dürfte sich für Verbraucher im Zuge der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg verteuern, um mehr Umweltschutz zu ermöglichen. Foto: dpa/Pleul

So viel steht fest: Wer Grundwasser entnimmt, soll in Niedersachsen bald eine doppelt so hohe Gebühr pro Kubikmeter bezahlen wie jetzt. Bei der 100-prozentigen Verteuerung werden Wasserversorger, Landwirte, der Obst- und Gemüseanbau und die Industrie in die Pflicht genommen.

Mit den höheren Einnahmen für das Land, die von 40 auf 80 Millionen Euro jährlich steigen, sollen Ausgleichszahlungen an Landwirte finanziert werden, und zwar für Ertragseinbußen durch mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz. So sieht es der "Niedersächsische Weg" vor, eine Übereinkunft zwischen der Landesregierung, der Landwirtschaft sowie den Naturschutzverbänden BUND und Nabu.

Allerdings: Bei der Gebühr zur Entnahme von Grundwasser mag eine Verdoppelung für alle gelten. Doch es gibt deutliche Unterschiede bei der Preisstaffelung. So zahlt ein öffentlicher Wasserversorger derzeit 0,075 Euro (7,5 Cent) pro Kubikmeter an das Land. Ein Bauer aber muss für die Wasserentnahme zur Beregnung seiner Felder 0,007 Euro (0,7 Cent) pro Kubikmeter zahlen.

Eine der absehbaren Folgen der Verteuerung: Die Wasserversorger dürften ihre Mehrkosten - zumindest zum Teil - auf die Privatabnehmer umlegen. Das heißt: Das Trinkwasser wird für Haushalte teurer.

"Wir müssen schauen, ob und wie sich die Erhöhung letztlich auf die Kalkulation auswirkt. Dann können wir auch sagen, ob und wenn ja, in welchem Umfang wir die (...) Mehrkosten an den Endverbraucher weitergeben müssen."Herbert Fischer, Sprecher der Stadt Vechta, die über ein eigenes Wasserwerk verfügt

Gegen diese Entwicklung lehnen sich die öffentlichen Versorger auf. So hat der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), der im Landkreis Vechta 34.041 Trinkwasseranschlüsse bedient, "Gebührengerechtigkeit" für die Trinkwasserkunden gefordert. Auch der Wasserverband Bersenbrück, der im Südkreis 1 199 Haushalte versorgt, warnte deutlich vor einer Verdopplung der Wasserentnahmegebühr zu Lasten der Trinkwasserkunden.

Und Herbert Fischer, Sprecher der Stadt Vechta mit ihrem Wasserwerk für etwa 9000 Haushalte, sagte mit Blick auf die vom Land geplante Verteuerung: "Für uns bedeutet dies, dass wir künftig insgesamt rund 290.000 Euro, also 100 Prozent mehr als bisher an Wasserentnahmegebühr zahlen müssen. Dies ist ein erheblicher Kostenaufschlag, der die Trinkwasserkunden kurzfristig treffen könnte". Und weiter: "Wir müssen schauen, ob und wie sich die Erhöhung letztlich auf die Kalkulation auswirkt. Dann können wir auch sagen, ob und wenn ja, in welchem Umfang wir die (...) Mehrkosten an den Endverbraucher weitergeben müssen." Klarheit hierüber gebe es in frühestens vier Wochen.

Wasserversorger fordern Sytemwechsel bei Entnahmegebühr

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), dem die Wasserversorger angehören, sieht in den erheblichen Unterschieden der Wasserentnahmegebühren einen Systemfehler. Der VKU schlägt deshalb vor: Anstatt einer Verdoppelung der bestehenden Entnahmegebühr solle für beide Seiten - Versorger und Landwirtschaft - jeweils ein Anstieg um 3 Cent je Kubikmeter gelten. So positionierte sich der VKU in einer Anhörung im Landtag zum "Niedersächsischen Weg".

Für Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) kommt das nicht in Frage. Eine Aufgabe der Staffelung der Gebühr nach unterschiedlichen Verwendungszwecken und eine grundsätzliche Veränderung des bisherigen Systems der Wasserentnahmegebühr stehe für ihn "jedenfalls aktuell nicht auf der politischen Tagesordnung".

Umweltminister: Erhöhung ist nicht übermäßig

Lies stellte in einer Mitteilung diese Rechnung auf: Geben die Wasserversorger die Erhöhung der Entnahmegebühr an ihre Kundschaft weiter, müssten Privathaushalte bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Tag mit rund 3,30 Euro pro Kopf und Jahr an Mehrkosten rechnen. Den Vorwurf des OOWV, Trinkwasserkunden würden einseitig und unverhältnismäßig belastet, um den Niedersächsischen Weg zu finanzieren, könne er "so nicht stehen lassen", erklärte Umweltminister Lies.

"Vor dem Hintergrund, dass die Landwirte über den Niedersächsischen Weg einen unübersehbaren, echten Mehrwert für Natur und Umwelt erbringen, sollte für den Verbraucher doch leicht nachvollziehbar sein, dass es diese Leistungen nicht zum Nulltarif geben kann."Dr. Friedrich Willms, Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes Vechta

Der Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes Vechta (KLV), Dr. Friedrich Willms, griff die Rechnung von Lies auf, bei der Mehrkosten von 3,30 Euro pro Kopf im Jahr veranschlagt werden. Willms argumentierte:  "Vor dem Hintergrund, dass die Landwirte über den Niedersächsischen Weg einen unübersehbaren, echten Mehrwert für Natur und Umwelt erbringen, sollte für den Verbraucher doch leicht nachvollziehbar sein, dass es diese Leistungen nicht zum Nulltarif geben kann."

Grundsätzlich müsse festgestellt werden, dass die Initiative zum Niedersächsischen Weg "bundesweit eine einzigartige Vorbildfunktion besitzt". Denn erstmals sei es gelungen, "den Knoten zwischen den Ministerien, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden durchzuschlagen".

Im Kern sei nicht nur Einvernehmen über Art und Umfang der zukünftigen Leistungen, die die Landwirte für zusätzlichen Schutz von Natur, Arten und Gewässern erbringen, erzielt worden. Auch der Rahmen für die Finanzierung von damit verbundenen Ausgleichszahlungen sei "festgezurrt". Willms: "Umweltmaßnahmen und -leistungen kosten natürlich Geld und müssen eingepreist werden."


Fakten:

  • Seit 1992 wird in Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr erhoben. Die Regelungen für die Erhebung dieser Gebühr sind im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) enthalten.
  • Aus den Einnahmen der Wasserentnahmegebühr werden verschiedene Umweltschutzmaßnahmen gefördert.
  • Das Geld wird für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes verwendet. Unter anderem wird das Niedersächsische Kooperationsmodell „Trinkwasserschutz“ aus den Einnahmen der Wasserentnahmegebühr finanziert.
  • Öffentliche Wasserversorger zahlen 0,075 Euro pro Kubikmeter.
  • Für die Entnahme zur Beregnung und Berieselung (Landwirtschaft) sind 0,007 Euro pro Kubikmeter zu zahlen.
  • Für die Entnahme zu Zwecken der Kühlung (Industrie) werden 0,037 Euro pro Kubikmeter veranschlagt.
  • Diese Preise sollen sich jeweils verdoppeln. Mit den Mehreinnahmen sollen Ausgleichszahlungen an Landwirte fließen. Davon sind 15 Millionen Euro pro Jahr allein für die Kompensation für breitere Gewässerrandstreifen vorgesehen.
  • Das Vorgehen ist in der Vereinbarung zum "Niedersächsischen Weg" festgehalten. Dabei handelt es sich um einen Pakt für mehr Natur- und Umweltschutz, den die Landesregierung, Naturschutzverbände (BUND, Nabu), die Landwirtschaftskammer und das Landvolk geschlossen haben.

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