Dinklager "Friedhofsschatz": Finder erhält keine Prozesskostenhilfe
Auch das Oberlandesgericht Oldenburg lehnt den Antrag von Josef Arlinghaus ab. Der Grund: Eine Klage gegen die Stadt habe keine Aussicht auf Erfolg.
Frederik Böckmann | 29.01.2021
Auch das Oberlandesgericht Oldenburg lehnt den Antrag von Josef Arlinghaus ab. Der Grund: Eine Klage gegen die Stadt habe keine Aussicht auf Erfolg.
Frederik Böckmann | 29.01.2021

Schatz auf dem Friedhof: Hier vergrub ein immer noch Unbekannter Bargeld und Münzen. Archivfoto: Honkomp
Im Rechtsstreit um den Dinklager "Friedhofsschatz" wird der Finder Josef Arlinghaus keine Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Stadt bekommen. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg vom Mai 2020 bestätigt. Der Grund: Das Oberlandesgericht sieht – wie zuvor auch das Landgericht – keine Aussicht auf eine erfolgreiche Klage. Es liege weder ein Fund noch ein Schatzfund vor. Weil es sich eben nicht um eine verlorene und von ihm wiedergefundene Sache handele, habe Josef Arlinghaus auch keinen Anspruch auf Finderlohn, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Gegen diesen Beschluss des Oberlandesgerichtes kann der Bahler keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Ad acta gelegt ist der Rechtsstreit um den mehrere Hunderttausend Euro wertvollen Friedhofsschatz deswegen aber noch nicht. Josef Arlinghaus kann natürlich weiterhin klagen. Dafür müsste er dem Vernehmen nach aber wohl mit einem mittleren, fünfstelligen Betrag in Vorleistung gehen. Gegenüber OM online wollte er sich nicht äußern. Die Stadt Dinklage jedenfalls hat auch für dieses Jahr kein mögliches Geld aus dem Friedhofsfund in den Haushalt eingeplant. Man werde die weiteren Entwicklungen abwarten, teilte die Stadt mit. Die Geschichte des Goldschatzes bleibt indes rätselhaft. Der bei einem Tiefbauunternehmen beschäftigte Arlinghaus stieß am 9. Juni 2016 bei Baggerarbeiten in einem Erdhaufen auf dem Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Catharina in Dinklage zwischen dem Friedhofszaun und der daneben gelegenen Grabreihe auf zwei Plastikbehälter. Die waren mit 450 Goldmünzen und Bargeld gefüllt. Der Bahler verständigte die Polizei, die später noch zwei weitere Plastikbehältnisse mit Goldmünzen entdeckte. Am Folgetag, dem 10. Juni 2016, durchsuchte Arlinghaus gemeinsam mit weiteren Personen die zwischenzeitlich auf das Gelände des Gartenbaubetriebs verbrachten Grünabfälle. Dabei wurden drei weitere, mit Goldmünzen befüllte Kunststoffboxen gefunden. Insgesamt befanden sich in den Boxen 105.000 Euro und 450 Goldmünzen verschiedener Prägungen (unter anderem Krügerrandmünzen). Aufgrund des steigenden Goldpreises dürfte der Wert des Friedhofsfundes in den vergangenen Jahren jetzt auf rund 700.000 Euro gestiegen sein. Aktuell lagern die Wertgegenstände bei einer Bank. Wie Bargeld und Gold den Weg auf den katholischen Friedhof fanden, ist unklar. Nebulös bleibt auch, warum eine ehemalige Dinklagerin plötzlich Anspruch auf den Friedhofsschatz angemeldet hatte. Am 30. März 2020, genau 6 Stunden und 24 Minuten bevor sich der Besitzer nach Ablauf einer 3-jährigen Frist bei der Stadt melden musste, um Ansprüche geltend machen zu können, ging eine E-Mail von ihr bei der Stadtverwaltung ein. Die Dame erklärte, der Fund "könnte durchaus" aus dem Nachlass ihres mittlerweile verstorbenen Vaters stammen und möglicherweise Diebesgut sein. Dies hielt die Stadt damals für ausgeschlossen - und wohl auch die ermittelnden Behörden. Von der Journalistin, die laut ihres Internet-Blogs vor einigen Jahren einen sehr hohen 2-stelligen Millionenbetrag von ihrem Vater geerbt haben soll, hörte die Verwaltung jedenfalls nichts wieder. Eine E-Mail-Anfrage von OM online beantwortete die Frau bislang nicht. Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Dinklage und Josef Arlinghaus indes geht es vor allem um diese Frage: Wurde der Friedhofsfund bewusst vergraben und damit versteckt? Ja, sagen die Gerichte. Deswegen fallen Goldmünzen und Bargeld der Stadt zu. Um einen Schatz handele es sich nur dann, urteilt das Oberlandesgericht, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. Bargeld und Goldmünzen seien aber wohl erst kurz vor dem Fund versteckt worden. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stammt nämlich aus dem Jahre 2016. Josef Arlinghaus berief sich mit seinem Anwalt hingegen darauf: Die Plastikdosen wurden verloren und seien eine Fundsache. Die Gerichte hingegen sagen: Man könne nur Verlorenes finden. Bürgermeister Frank Bittner hatte dem Bahler im Jahr 2017 angeboten, dass die Stadt Dinklage bereit sei – die Zustimmung des Rates vorausgesetzt – freiwillig eine Art Finderlohn zu zahlen. Laut Gesetz angemessen wären etwa 18.000 Euro. Arlinghaus fand das nicht fair – und klagte deshalb zunächst auf Prozesskostenhilfe. Gab es nicht noch weitere Beteiligte, die Anspruch auf den Friedhofsfund haben? Ja. Die katholische Kirchengemeinde, auf deren Grundbesitz der Fund gemacht wurde, hatte sich ebenfalls Rechtsbeistand geholt und einen Anspruch angemeldet. Die Pfarrgemeinde St. Catharina wartet aber zunächst ab, wie sich der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Finder Arlinghaus entwickelt, erklärte Pfarrer Johannes Kabon im vergangenen Jahr. Grundsätzlich aber stehen die Stadt und die Kirche einander kompromissbereit gegenüber. Der Chef des Tiefbauunternehmens, bei dem Josef Arlinghaus angestellt war, hat laut Stadtverwaltung keinen Anspruch auf den Schatz erhoben.Friedhofsschatz dürfte Wert von 700.000 Euro haben
Gerichte: Man kann nur Verlorenes finden
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