Dinklager Friedhofsschatz: Finder scheitert vor Gericht
Im Streit um den Dinklager Friedhofsfund gibt es einen Rückschlag für den Baggerfahrer. Ihm stehe weder ein Finderlohn noch ein Anteil zu, entschieden die Richter des Landgerichts Oldenburg.
Streit um mysteriösen Fund hinter Friedhofsmauern: Es geht um mehrere hundertausend Euro. Foto: Honkomp
Im Rechtsstreit mit der Stadt Dinklage um den Dinklager Friedhofsschatz geht der Finder vorerst leer aus. Das Oldenburger Landgericht hat den Antrag des Baggerfahrers auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Begründung: Nach Einschätzung der Richter hat der Dinklager keinen Anspruch auf Finderlohn, einen Anteil oder gar den gesamten Schatz. Das teilte das Gericht am Montag mit. Damit ist allerdings kein Urteil in der Sache ergangen.
Der Antragsteller hatte am 9. Juni 2016 bei Baggerarbeiten auf dem Friedhofsgelände der katholischen Pfarrgemeinde St. Catharina sechs Kunststoffboxen mit 105.000 Euro Bargeld und Goldmünzen im Wert von mehreren hunderttausend Euro gefunden. Die Stadt Dinklage konnte den Eigentümer nicht ausfindig machen und verwahrt die Fundstücke seither.
Der Baggerfahrer fordert von der Stadt die Herausgabe sämtlicher gefundener Wertgegenstände und wollte das vor Gericht durchsetzen. Die katholische Kirchengemeinde ist als Eigentümerin des Friedhofsgeländes nicht an dem Rechtsstreit um den Schatz beteiligt.
Richter: Schatz ist gar keine Fundsache
Die Kammer des Oldenburger Landgerichts hat aber jetzt den Antrag des Baggerfahrers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil offenbar keine hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Klage besteht. Zum einen scheitert nach Ansicht der Kammer ein Eigentumserwerb des Antragstellers nach den gesetzlichen Vorgaben bereits daran, dass kein Fund einer verlorenen Sache vorliegt. Denn nach Überzeugung der 5. Zivilkammer des Landgerichts handelt es sich nicht um „verlorene“ Wertsachen, die dem früheren Besitzer unfreiwillig abhandengekommen sind.
Aufgrund der Aufmachung und Vielzahl der im Erdreich gefundenen Wertsachen sei dies nicht anzunehmen, so die Richter. Es sei vielmehr von einem zielgerichteten Vergraben der Wertsachen durch den Besitzer auszugehen. Der Eigentümer habe Geld und Gold weder „loswerden“ wollen noch versehentlich „verloren“.
Nach Ansicht der Kammer liegen auch die Voraussetzungen eines Schatzfundes - genau geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch - nicht vor, sodass dem Antragsteller auch nicht zumindest die Hälfte der Wertsachen zusteht. Für einen „Schatzfund“ nach den gesetzlichen Bestimmungen fehlt es nach Überzeugung der Kammer an der Voraussetzung, dass die Wertsachen so lange verborgen gewesen sind und dass der Eigentümer deshalb nicht mehr zu ermitteln ist.
Jüngste Goldmünze wurde erst 2016 geprägt
Das können die Richter ebenfalls begründen: Gegen einen langen Zeitablauf spreche nämlich, dass das jüngste Prägedatum einer der aufgefundenen Goldmünzen das Jahr 2016 aufweist. Daraus folge, dass die Wertgegenstände oder zumindest Teile des Funds erst im Jahr 2016 vergraben worden sein können. Da die Wertsachen aber bereits im Juni 2016 entdeckt worden sind, sei jedenfalls nicht der Zeitablauf der Grund dafür, warum der Eigentümer sich nicht ermitteln ließ.
Die Kunststoffboxen lagen hinter einer Gräberreihe im Erdreich. Foto: Honkomp
Auch ein Recht auf Finderlohn, das der Antragsteller hilfsweise beansprucht, sieht die Kammer als nicht gegeben an. Bei dem Friedhofsschatz handele es sich nach Überzeugung der Kammer schließlich nicht um eine verlorene Sache im Rechtssinne.
Der Baggerfahrer kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde einlegen.
Als Eigentümerin hatte sich Ende März eine junge Frau aus Bremen gemeldet. Sie behauptete, die Münzen stammten aus einer Straftat und gehörten zum Nachlass ihres Vaters von 2008. Gegen diese Darstellung spricht nach Ansicht der Stadt Dinklage aber die laut Prägung jüngere Herkunft einiger Münzen.
Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal.
Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen