Vor dem Oldenburger Landgericht soll der Brandanschlag auf die Synagoge in Oldenburg juristisch aufgearbeitet haben. Das geschieht allerdings nicht in einem Strafprozess, sondern im Rahmen eines Sicherungsverfahrens. Denn: Beschuldigt wird ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Vechta, der unter einer psychiatrischen Krankheit leiden soll. Die Tat im April 2024 soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit ausgeübt haben. Da ihm allerdings nun versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen wird, steht die Frage im Raum, ob der 28-Jährige dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.
Rückblick: An jenem 5. April 2024 wurde der Brandsatz gegen 13.10 Uhr gegen den Eingangsbereich der Synagoge in der Leo-Trepp-Straße geworfen. Aufnahmen zeigten die Zündung des Brandsatzes. Zwei Hausmeister eines benachbarten Kulturzentrums entdeckten das Feuer und löschten die Flammen. Niemand wurde verletzt. Der Anschlag löste bundesweit Entsetzen aus. Die Polizei bildete nach dem Vorfall eine Ermittlungsgruppe, die der Staatsschutz leitete.
Die Beamten veröffentlichten auch Fotos und Videoaufnahmen des Verdächtigen. Eine Überwachungskamera zeichnete den Mann in einer Bahn auf. Nach Ermittlungen der Polizei war er mit einer dunklen Jacke bekleidet nach dem Wurf des Brandsatzes zu Fuß zum Oldenburger Hauptbahnhof gelaufen. Dort stieg er in eine Nordwestbahn und fuhr bis Delmenhorst.
Entscheidender Hinweis nach „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“
Trotz dieser Erkenntnisse verlor sich allerdings die Spur. Aus diesem Grund wandten sich die Ermittler an die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“. Der Fall und die bis dahin gesicherten Beweise wurden im Januar dieses Jahres ausgestrahlt. Es gab zahlreiche Hinweise, die innerhalb weniger Tage dazu führten, dass der heute 28-Jährige am 24. Januar festgenommen werden konnte. Schon während der ersten Vernehmungen räumte der Mann die Tat ein. Noch am selben Tag erließ ein Richter Haftbefehl. Aus welchem Ort des Landkreises Vechta der Tatverdächtige stammt, wollte die Polizei nicht mitteilen. Nach Informationen der OM-Medien soll der Mann im Raum Bakum gewohnt haben. Dessen Wohnung wurde durchsucht.
Das Motiv des heute 28-Jährigen blieb indes unklar. Ein politischer Hintergrund wurde relativ schnell ausgeschlossen. Allerdings gab es relativ schnell erste Anzeichen einer psychiatrischen Erkrankung. Deshalb wurde während der Untersuchungshaft ein ärztliches Gutachten beauftragt. Zwischenzeitlich wurde der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im jetzigen Verfahren soll unter anderem erörtert werden, wie schwerwiegend die Erkrankung ist. Dabei wird auch berücksichtigt, wie groß eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit bestehen könnte. Für die Verhandlung sind zwei Fortsetzungstermine angesetzt.
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