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Bakumer Hundesteuersatzung wird geändert

Klares Votum aus dem Rat: Die neue Fassung gilt ab 1. Januar 2021. Dann werden für den ersten "gefährlichen Hund" 600 Euro pro Jahr fällig, 900 Euro fürs zweite Tier.

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Für als gefährlich eingestufte Hunde ist ab 1. Januar 2021 eine deutlich höherer Steuer zu bezahlen. Foto: dpa/Kalaene

Für als gefährlich eingestufte Hunde ist ab 1. Januar 2021 eine deutlich höherer Steuer zu bezahlen. Foto: dpa/Kalaene

Die Gemeinde Bakum führt ab 1. Januar 2021 eine Hundesteuer für "gefährliche Hunde" ein. Dies beschloss der Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres am Dienstagabend. Hintergrund ist die Rottweiler-Beißattacke Mitte November in Daren. Nachdem sowohl der Finanz- und Liegenschaftsausschuss als auch der Verwaltungsausschuss dem Entwurf zugestimmt hatten, zieht nun also auch der Rat nach.

Keine willkürliche Festlegung des Steuersatzes

Die Hundesteuersatzung sieht damit ab dem nächsten Jahr vor, dass für sogenannte "gefährliche Hunde" ein Steuersatz von 600 Euro für den ersten Hund und 900 Euro für den zweiten Hund zu zahlen sind. Zum Vergleich: Bei "normalen" Hunden sieht die Satzung Staffelungsbeträge von 30, 45 und 65 Euro jährlich vor. Der Vorsitzende des Finanz- und Liegenschaftsausschusses, Karl Themann (CDU), begrüßte das Votum des Rates: "Es ist richtig, ein Zeichen zu setzen, dass wir solche Hunde in der Gemeinde Bakum nicht gebrauchen können." Auch Bürgermeister Tobias Averbeck (CDU) hält die Entscheidung für richtig. "Persönlich hätte ich mir auch einen noch höheren Betrag vorstellen können." Man müsse sich aber "natürlich" im Rahmen des Rechts bewegen und könne nicht einfach willkürlich einen Steuersatz festlegen.

Laut Beschlussvorlage erhofft sich die Gemeinde mit den höheren Steuersätzen eine "Lenkungswirkung", also eine Abschreckung für Hundebesitzer, einen gefährlichen Hund in Bakum zu halten. "Für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Hundes ist der Landkreis zuständig", führte Averbeck aus. Bei den beiden Rottweilern, die an dem Vorfall Mitte November beteiligt gewesen waren hätte nur bei einem Hund eine Gefährlichkeit festgestellt werden können, berichtete der Verwaltungschef.

Zur Vorgeschichte: Vor einem Monat hatten zwei Rottweiler den 7-jährigen Ahmad Hussein im Ortsteil Daren angegriffen und ihn schwer am Bein verletzt. Daraufhin hatte der Vater des Jungen, Ali Hussein, Zweifel daran geäußert, dass der zweite Rottweiler wirklich nicht als gefährlich einzustufen sei. Averbeck dagegen vertraut der Entscheidung des Landkreises. "Es liegen dafür offenbar keine Beweise vor, und dann ist es in einem Rechtsstaat so, dass man nur das anordnen kann, was zweifelsfrei klar und festgestellt ist."

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