OOWV stellt Abrechnungen um – Das müssen Sie jetzt wissen
Der Versorger stellt zum 1. Januar 2023 seine Abrechnungen im Abwasserbereich um. Das hat Auswirkungen auf die Preise im Oldenburger Münsterland.
Max Meyer | 02.11.2022
Der Versorger stellt zum 1. Januar 2023 seine Abrechnungen im Abwasserbereich um. Das hat Auswirkungen auf die Preise im Oldenburger Münsterland.
Max Meyer | 02.11.2022

Symbolfoto: dpa
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat die Kalkulation seiner Abwasserpreise für das kommende Jahr abgeschlossen und stellt seine Abrechnung im Abwasserbereich um. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, wechselt der Wasserversorger zum 1. Januar 2023 ins Abgabenrecht. Das hat auch Auswirkungen auf die Preise im Oldenburger Münsterland. Für den Landkreis Cloppenburg ergeben sich demnach folgende Gebühren: Für den Landkreis Vechta ergeben sich folgende Gebühren: Die Mitglieder der Verbandsversammlung hätten am Dienstag (1. November) während einer hybriden Sitzung die neuen Abwassergebühren für alle 38 Abwasserkommunen und einen Zweckverband des OOWV beschlossen. Aktuell bezahlten die Kunden für die Abwasserentsorgung ein Entgelt, das von der Mehrwertsteuer befreit sei. Ab dem kommenden Jahr sei diese Befreiung durch eine Regelung im Umsatzsteuergesetz nicht mehr möglich, heißt es. Um zusätzliche Kosten durch dann anfallende 19 Prozent Mehrwertsteuer zu vermeiden, nehme der Verband Änderungen bei der Abrechnung vor: Statt umsatzsteuerpflichtige Entgelte werde der OOVW ab dem Jahreswechsel umsatzsteuerfreie Gebühren erheben, erläutert OOWV-Regionalleiter Stefan Krauß die Umstellung der Abrechnung im Abwasserbereich. Der Versorger vermeide so weitere Kosten für seine Kunden. „Die Mehrkosten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine auf Lieferketten sowie notwendige Investitionen führen ohnehin schon zu Mehrkosten, sodass wir zusätzliche Belastungen für die Kundinnen und Kunden vermeiden wollen“, wird Verbandsvorsteher Sven Ambrosy zitiert.Geschäftsführer Karsten Specht betonte die umfangreiche und sorgfältige Vorarbeit der Gebührenkalkulation. Nach seinen Worten umfasse diese für alle Abwasserkommunen des OOWV 3100 Seiten. Kunden, deren Abwasser durch den OOWV entsorgt werde, würden gebeten, bis zum Jahreswechsel 2022/23 ihren Wasserzählerstand mitzuteilen. Am einfachsten gehe dies über das Kunden- und Regionalportal des OOWV unter www.einfach-heimat.de. Mit der Umstellung ändere sich auch der Ablese- und Abrechnungszeitraum. Künftig werde der Zählerstand grundsätzlich zum Jahresende benötigt. Wegen der Umstellung auf Abwassergebühren müsse der OOWV bestehende Entsorgungsverträge zum 31. Dezember 2022 kündigen. Statt eines zivilrechtlichen Vertrags bestehe ab dem 1. Januar 2023 ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. „Die Vertragsumstellung geschieht automatisch. Um das bisherige Vertragsverhältnis abzuschließen, versenden wir im kommenden Jahr Schlussrechnungen. Anschließend erhalten unsere Kundinnen und Kunden einen Bescheid, der ihre zukünftigen Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 ausweist“, erklärt Stefan Krauß.Verband nehme Änderungen wegen anfallender Mehrwertsteuer vor
Kunden des OOWV sollten Wasserzählerstand zum Jahreswechsel mitteilen
Fakten:
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