Nach 7 Jahren: Dümmergemeinde Lembruch wünscht sich die "Erholung" zurück
Vor 7 Jahren hat die Dümmergemeinde Lembruch ihren Titel als "Staatlich anerkannter Erholungsort" freiwillig abgegeben. Nun will sie ihn zurück. Ein entsprechender Antrag soll eingereicht werden.
Was Lembruch zum „Erholungsort“ macht? Wahlweise Natur pur. Foto: Sander
Die Dümmergemeinde Lembruch möchte wieder ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“ werden. Und damit quasi ein Upgrade des aktuellen Status’ als „Staatlich anerkannter Ausflugsort“, den Lembruch seit 2018 innehat, erlangen. Einen entsprechenden Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht. Um das neue, höher gestellte Prädikat zu erreichen, muss der Ort jedoch noch zwei große Hürden nehmen und eine nicht unerhebliche Summe investieren.
Es ist jetzt 7 Jahre her, dass Lembruch seinen Titel als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ freiwillig abgegeben hat. Damals, so geht es aus der Beschlussvorlage für den Rat hervor, konnten die erforderlichen Kriterien nicht mehr erfüllt werden, die Kosten erschienen zudem zu hoch. Doch jetzt hätte Lembruch seinen touristischen Adelstitel gerne zurück. Gründe? „Es ist im Kern eine Imagefrage“, räumte Samtgemeindebürgermeister Lars Mentrup auf der Sitzung des Gemeinderates ein. „Erholungsort“ sei eben eine andere Kategorie als „Ausflugsort“.
Was Lembruch zum Erholungsort macht? Wahlweise das kulturelle Angebot des Dümmer-Museums. Foto: Brauns-Bömermann
Aber es gibt auch andere Aspekte. Denn laut Niedersächsischem Gesetz für Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten gelten für Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorte besondere Regeln. Läden dürfen in diesen Orten täglich – also auch an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: Karfreitag, 1. Weihnachtstag sowie der Zeitraum 31. Oktober bis 15. Dezember) – 8 Stunden öffnen. Und anders als in Ausflugsorten dürfen in Erholungsorten auch Bekleidungsartikel und Schmuck an Sonntagen angeboten und verkauft werden. Dies sei aber nur „ein Nebenkriegsschauplatz“, betonte Mentrup. Es geht in einer Zeit, in der der Ort an weiteren Entwicklungen arbeitet, mehr um den Status an sich.
Was also muss Lembruch noch tun, um als Erholungsort kategorisiert zu werden? Die meisten Qualitätsstandards erfüllt die Gemeinde bereits. Abgefragt werden zum Beispiel die touristische Infrastruktur, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste, mindestens 100 Schlafgelegenheiten mittlerer und gehobener Kategorie, ein ausgeschildertes Rad- und Wanderwegenetz, kaum Beeinträchtigungen durch Gewerbe- und Industrieanlagen. Zuletzt kam als erfüllter Faktor hinzu, dass die „Tourist Information Dümmerland“ das Gütesiegel „i“ vom Deutschen Tourismusverband verliehen bekommen hat. Dies sei „eine sehr wichtige Voraussetzung“, so Mentrup.
Was Lembruch zum Erholungsort macht? Wahlweise ein lauschiger Abend am beleuchteten Entenfang. Foto: Sander
Es fehlt aber noch ein Gutachten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (kurz: Laves), das Lembruch bescheinigt, frei von sogenannten Hygieneschädlingen zu sein. Übersetzung: Es darf keine Rattenpopulationen geben im Dorf. Außerdem muss der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Bioklima-Gutachten erstellen, in dem die Lembrucher Luftqualität bewertet wird. Allein für die Erstellung dieses Gutachtens muss und wird die Gemeinde 10 .442 Euro investieren.
Auch wenn Lembruch den Alleingang startet, ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“ am Dümmer zu werden: Lieber hätten die Lembrucher den Nachbarn Hüde mit ins Boot geholt, damit beide Orte – zusammengefasst als ein touristisches Gebiet – das begehrte Prädikat erhalten. Doch das ist nicht erlaubt, wie Ratsmitglied Jens Dannhus informierte. Heißt also für den Fall, dass auch Hüde bald „Erholung“ wünschen könnte: zwei Bewerbungen, zwei Verfahren, zweifache Kosten.
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