In den Bebauungsplänen der Gemeinde Holdorf sollen künftig nachbarschaftsverträgliche Traufhöhen festgelegt werden – differenziert nach ein- und zweigeschossiger Bauweise. Das war laut Mitteilung der Gemeinde Holdorf ein Ergebnis der jüngsten Einwohnerversammlung zur Fortschreibung des Nachverdichtungskonzeptes, zu dem 30 Holdorferinnen und Holdorfer im Bürgerhaus erschienen waren. Dabei stellte Rita Abel vom Planungsbüro NWP den aktuellen Bearbeitungsstand vor, anschließend seien zentrale Punkte intensiv diskutiert worden.
Die bisherige Regelung ,,eine Wohnung pro Einzelhaus“ soll weiterhin gelten. Eine Abschaffung wurde laut Mitteilung abgelehnt, gleichzeitig wurde Offenheit für bessere und verträgliche Lösungen signalisiert. Für die Zone 2 wurde vorgeschlagen, die Größe einer dritten Wohnung bei Ausnahmeregelungen auf maximal 45 Quadratmeter zu begrenzen und den Nachweis eines Autostellplatzes zu erbringen.
Keine pauschale Änderung aller Bebauungspläne
Bei Umbauten bestehender Wohngebäude sollen künftig mehr Wohneinheiten als bisher zulässig sein, sofern ein Stellplatznachweis pro Wohneinheit erbracht wird. Diese Regelung soll für Bestandsgebäude gelten; die Verwaltung schlug hierfür ein Mindestalter von 25 Jahren vor.
Eine pauschale Änderung aller Bebauungspläne wurde abgelehnt. Die Fortschreibung des Nachverdichtungskonzeptes werde jedoch insgesamt als sinnvoll angesehen. Bei konkreten Änderungsanträgen einzelner Bebauungspläne zeige sich die Gemeinde weiterhin gesprächsbereit.
„Das Zonenkonzept steht für Verlässlichkeit und klare Leitlinen.“
Jan-Dierk Brand (CDU)
Für die CDU-Fraktion stand nach der Versammlung fest: Die von der IGeHo vorgebrachten Argumente gegen das Zonenkonzept („Ziel verfehlt“) hätten sich im Rahmen eines Faktenchecks durch die Fachplanerin Abeln „als nicht stichhaltig“ erweisen, sagte der Fraktionsvorsitzende Jan-Dierk Brand. Für die CDU sei das Zonenkonzept „ein Erfolgsmodell für unsere Gemeinde. Es ist Ausdruck einer politischen Selbstverpflichtung und steht für Verlässlichkeit und klare Leitlinien.“
Jan-Dierk Brand sagt: „Während sich die Welt in den vergangenen Jahren tiefgreifend verändert hat, haben sich auch die Bedarfe vor Ort gewandelt – das gilt insbesondere für Wohnformen. Um darauf angemessen zu reagieren, ist es notwendig, das inzwischen acht Jahre alte Holdorfer Zonenkonzept zu überarbeiten.“ Das Zonenkonzept stehe weiterhin für „eine verträgliche Verdichtung, die insbesondere in gewachsenen Wohngebieten bestehende Nachbarschaften schützt und keine Konflikte entstehen lässt.“
- Info: Über das Thema berät die Politik bereits am Montag (13. April, 18 Uhr) im Planungs- und Bauausschuss und in der Ratssitzung am 28. April (Dienstag).