Nach dem Verfahrensfehler beim Beschluss über den Steinfelder Haushaltsplan 2026 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag den Etat im zweiten Anlauf verabschiedet. Die CDU-Mehrheitsfraktion stimmte für das Zahlenwerk, die UWG/SPD-Gruppe votierte dagegen. Notwendig geworden war die erneute Abstimmung, weil die Kommunalaufsicht des Landkreises Vechta einen Verfahrensfehler aus der Dezember-Sitzung als beanstandungsrelevant eingestuft hatte.
Kämmerer Marcel Ruwe stellte das Zahlenwerk vor. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf waren zwischenzeitlich beschlossene Änderungen bei den Hebesätzen der Gemeindesteuern eingearbeitet worden. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Plus von 245.200 Euro ab – bei ordentlichen Erträgen von 25,39 Millionen Euro und Aufwendungen von 25,14 Millionen Euro. Prägend für den Finanzplan sind die hohen Investitionen von knapp 20,95 Millionen Euro, die zu einem erheblichen Teil über Kredite von 17,33 Millionen Euro finanziert werden. Auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserwerk wurde beschlossen; er schließt sowohl im Erfolgs- als auch im Vermögensplan ausgeglichen ab.
Streit um Abstimmungsreihenfolge
Zur Erinnerung: Der Ursprung des Verfahrensfehlers lag in der Ratssitzung vom 16. Dezember 2025. Ratsvorsitzender Roland Bünnemeyer (CDU) ließ damals zunächst über den Gesamthaushalt abstimmen, obwohl Heinrich Luhr (UWG) verschiedene Änderungsanträge eingebracht hatte. Luhr widersprach der Reihenfolge ausdrücklich, Bünnemeyer setzte seine Linie durch. Noch in derselben Sitzung räumte er aber ein, dass möglicherweise ein Fehler vorliege – eine sofortige Korrektur kam dennoch nicht zustande. Die UWG/SPD-Gruppe wandte sich daraufhin mit einer förmlichen Eingabe an die Kommunalaufsicht. Bürgermeister Sebastian Gehrold griff daraufhin Luhr in einer Pressemitteilung scharf an.
Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass die beantragte Aufstockung des Haushaltsansatzes für die faltbaren Löschwasserzisternen der Feuerwehr Steinfeld – von 100.000 auf 160.000 Euro – als weitergehender Antrag hätte vorrangig zur Abstimmung gestellt werden müssen. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich für den höheren Betrag eine Mehrheit gefunden hätte, wertete die Aufsichtsbehörde den Fehler als erheblich. Mit Verfügung vom 23. Februar stellte sie die Gemeinde frei, durch eine Wiederholung des Beschlusses den Haushalt zweifelsfrei wirksam zu machen – und kündigte an, in diesem Fall auf eine förmliche Beanstandung zu verzichten.
Da der nun gefasste Beschluss noch der Genehmigung durch den Landkreis Vechta bedarf, gilt weiterhin die haushaltslose Zeit: Die Gemeinde darf nur Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben tätigen – freiwillige Leistungen wie Vereinszuschüsse oder nicht dringende Baumaßnahmen bleiben vorerst ausgesetzt.