Welche Auswirkungen hat die Wasserentnahme in Holdorf auf die Bäume? Was wird gegen das „Baumsterben“ auf dem Gebiet der Gemeinde unternommen? Hierüber wollte die SPD-Kreistagsfraktion eine umfassende Aufklärung durch die Verwaltung. Auch Sachverständige sollten zu Wort kommen. Ebenso sollte es eine Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) als Versorger und Betreiber des Wasserwerks geben.
Der Antrag beinhaltete außerdem die Forderung nach einer Begründung, warum bestimmte Hofeichen und Randhölzer nicht unter die Beweissicherung des Landkreises zu den Auswirkungen der Wasserförderung durch den OOWV fallen.
Es gehe nicht allein um eine umfassende Information zur Situation in Holdorf, Grandorf und Fladderlohausen, hob der SPD-Kreistagsabgeordnete Matthias Windhaus hervor. Das Thema sei „für den gesamten Landkreis und wahrscheinlich darüber hinaus“ relevant. Windhaus stellte den Antrag am Donnerstagabend im Umweltausschuss des Kreistags vor.
Intensive Debatte drehte sich auch um Entscheidungskompetenz
Das Papier wurde mit der Mehrheit der 9 CDU-Stimmen abgelehnt. Es gab 4 mal ein „Ja“ und zwei Enthaltungen. Die intensive Debatte drehte sich auch um die fehlende Entscheidungskompetenz des Kreistags zu Wasserentnahmen, worauf die Christdemokraten mehrfach verwiesen.
Der Ausschuss stimmte aber für einen Kompromissvorschlag, den Landrat Tobias Gerdesmeyer (CDU) angeregt hatte. Demnach soll ein Vertreter des OOWV im Ausschuss Auskunft über die Wasserentnahme geben. Hierfür gab es 9 Ja-Stimmen (der CDU) und 6 Enthaltungen.
Umweltamtsleiter: Landkreis hat "deutliches Zeichen gesetzt"
Vorangegangen war eine Darlegung des Leiters des Umweltamtes, Winfried Stuntebeck, zur Situation in Holdorf. Nach einem langjährigen Verfahren (es ging auch vor Gericht, weil der OOWV gegen den Landkreis geklagt hatte) gelte diese Regelung: Der OOWV dürfe 4,5 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr mit dem Holdorfer Werk entnehmen – anstatt der ursprünglich von ihm beantragten 5,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
Damit habe der Landkreis „ein deutliches Zeichen“ gesetzt. Auch eine Beweissicherung (Ermittlung von Auswirkungen) ist Teil der Bewilligung. Stuntebeck schlug vor, einen OOWV-Vertreter zu einem Vortrag einzuladen.
Windhaus war das nicht genug. Denn es sei absehbar, dass der OOWV einfach nur erkläre, dass er Wasser in dem erlaubten Umfang fördere und es weiter tun wolle. Außerdem: Die Reduzierung der Fördermenge auf 4,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr heiße nicht, dass es keine Auswirkungen auf den Wald in Holdorf durch die Wasserförderung gebe. Windhaus drängte darauf, dass die „Sachlage“ dargestellt werde.
SPD-Abgeordneter Windhaus will Aufarbeitung widersprüchlicher Gutachten
Umweltamtsleiter Stuntebeck sagte: „Natürlich hat die Entnahme Auswirkungen.“ Diese würden gerade durch die Beweissicherung, die Bestandteil der Bewilligung sei, ermittelt. Windhaus hob auch hierauf ab: Es gebe Gutachten, die sich widersprechen. Das solle aufgearbeitet werden.
Zum Hintergrund: Die Gemeinde Holdorf hat seit 2020 einen Baumgutachter beauftragt, einmal pro Jahr eine Expertise zu erstellen. Drei Holdorfer Familien reichten die Ergebnisse nicht aus, sie gaben ein eigenes Gutachten in Auftrag. Die Befunde zum Zustand der Bäume wurden im Gemeinderat vorgestellt, sorgten für einen Schock unter einigen Ratsmitgliedern.
CDU-Fraktion will Verwaltung vor zu hohem Aufwand schützen
Für den SPD-Abgeordneten Windhaus steht fest: Der Thematik sei nachzugehen. Das Thema gehe den Landkreis „explizit“ an. Es gehe eben auch „um das Grundsätzliche“. In Richtung Stuntebeck sagte er mit Blick auf die Beweissicherung: „Stellen Sie vor, was Sie machen, dann kann auch der OOWV dazukommen.“
In der CDU-Fraktion traf das auf Widerstand. Aus zwei Gründen: Die Christdemokraten hoben hervor, dass der Ausschuss beziehungsweise der Kreistag keine Entscheidungsbefugnis habe. Zudem sollte die Kreisverwaltung offensichtlich vor dem Arbeitsaufwand bewahrt werden, den eine umfassende Information und Aufarbeitung mit sich bringen würde.
So sagte der CDU-Abgeordnete André Hüttemeyer: „Was bringt es uns, diese heftige Diskussion zu führen?“ Im Fall, dass die Verwaltung alles so vorstelle, wie von der SPD gefordert, könne dennoch nichts entschieden werden. Das einzige, was passieren werde, sei etwas, das die Bevölkerung nie wolle: Die Verwaltung sei wieder nur damit beschäftigt, Informationen zusammenzutragen. Aber es könne nichts passieren.
Christdemokrat Muhle sieht SPD-Antrag eher als Anfrage
Auch der CDU-Abgeordnete Gerd Muhle sagte, er wisse nicht, was er entscheiden solle. Deshalb sehe er den Antrag eher als Anfrage an den Landkreis. Wie zuvor bereits auch Hüttemeyer hob er die Bedeutung des Themas Wassers hervor und plädierte schließlich dafür, einen Vertreter des OOWV einzuladen, um den Ausschuss zu informieren.
So sah es dann auch Hüttemeyer. Ein Vertreter des OOWV könne eingeladen werden, aber es dürften „nicht die Kapazitäten der Verwaltung“ gebunden werden, „wenn es nichts zu entscheiden gibt.“
Landrat Gerdesmeyers Ausführung gilt als Kompromiss
Die zwei Punkte hatte auch Landrat Gerdesmeyer in seinen zwei Beiträgen vertreten. Er warnte „vor der Gefahr“, dass der Eindruck entsteht, der Kreistag könne mit einem Mehrheitsbeschluss etwas in Sachen Wasserentnahme entscheiden. Gleichwohl sprach er sich dafür aus, einen OOWV-Vertreter in den Ausschuss einzuladen.
Dieser solle auch erklären, wie die Wasserversorgung im Süden des Verbandsgebiets des OOWV, zu dem der Landkreis Vechta gehört, in Zukunft sichergestellt werde. Letztere Aussage ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der OOWV nach einer neuen Stelle zur Wasserförderung sucht.
Gerdesmeyers Anregung, einen OOWV-Vertreter einzuladen, wie zuvor auch von Amtsleiter Stuntebeck und dem CDU-Abgeordneten Muhle erwähnt, wurde vom Ausschussvorsitzenden Thomas Hoping als Kompromissantrag gewertet, der zur Abstimmung gestellt wurde – und mehrheitlich angenommen wurde.