Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde des Landkreises Vechta gegen einen Spruch des Verwaltungsgerichts Oldenburg als "unzulässig verworfen". Das teilt das OVG mit. Damit kann das "Camp für Agrarwende" in Goldenstedt nach derzeitigem Stand stattfinden. Der Aufbau läuft bereits.
Der Grund für die Entscheidung des OVGs: Der Landkreis Vechta habe den strittigen Bescheid bereits aufgehoben. Er sei nicht mehr gültig, habe daher inhaltlich nicht geprüft werden können. Ein klassisches Eigentor also.
Hintergrund: Der Landkreis Vechta hatte das Camp des "Bündnisses gegen die Tierindustrie" in Goldenstedt mit dem Hinweis, es sei keine Versammlung im eigentlichen Sinn, nicht genehmigt. Das Bündnis als Veranstalter hatte sich an das Verwaltungsgericht in Oldenburg gewandt; das hat das Verbot gekippt. Der Landkreis legte Beschwerde ein, ließ das Treffen unter Auflagen aber zu.
Landkreis äußert sein Bedauern
Das Aktionsbündnis will sich in der Woche vom 12. bis zum 17. Juli in Goldenstedt in Workshops, mit Vorträgen und bei Diskussionen kritisch mit der industriellen Tierhaltung auseinandersetzen. In der Nähe des Camps hat der größte Geflügelfleischkonzern Deutschlands, die PHW-Gruppe (Wiesenhof), die Zentrale. Es werden mehrere hundert Teilnehmer erwartet.
Der Landkreis Vechta äußerte am Freitagabend sein Bedauern über die Entscheidung der Lüneburger Richter. Sie hätten sich mit der inhaltlichen Frage, ob es sich bei dem Camp um eine Versammlung handle, die vom Grundgesetz geschützt sei, nicht befasst. Darauf indes habe die Verwaltung gehofft.