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Kneipen müssen vor Mitternacht schließen

Der Kreis Cloppenburg führt eine Sperrstunde ein. Um 23.30 Uhr müssen gastronomische Betriebe schließen. Grund sind die steigenden Infektionszahlen. Am Freitag gibt es 323 aktuelle Fälle.

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Der Landkreis Cloppenburg hat am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, deren Maßnahmen über die niedersächsische Corona-Verordnung hinausgehen. Unter anderem gilt ab Sonntag (11. Oktober) eine kreisweite Sperrstunde. Demnach dürfen gastronomische Betriebe nur noch zwischen 6 und 23.30 Uhr öffnen.

Die Cloppenburger Kreisverwaltung reagiert damit auf die Infektionszahlen, die am Freitag noch einmal deutlich angestiegen sind. Kreisweit gibt es 323 aktuelle und nachgewiesene Infektionen. Demnach liegen 41 positive Testergebnisse aus 11 Städten und Gemeinden vor. Den 41 gemeldeten Neuinfektionen stehen 16 Personen gegenüber, die seit Freitag als genesen gelten. Die Infektionszahlen steigen vor allem in Cloppenburg (94 Fälle), Emstek (48 Fälle) und Cappeln (38 Fälle), Wie der Landkreis am Freitag betonte, sind bei den Neuninfektionen nur 3 Fälle dabei, die den Vion-Schlachthof in Emstek betreffen. "38 stammen aus allen Bereichen der Gesellschaft, ohne dass ein besonderer Hotspot erkennbar ist", erklärte Kreissprecher Sascha Rühl am Freitag.

Aus diesen Gründen hat die Kreisverwaltung am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die bisherigen Verfügungen, die ein kreisweites Sportverbot und in den Südkreis-Kommunen weitere Einschränkungen im alltäglichen Leben vorsahen, laufen indes am 11. Oktober aus.

Das regelt die neue Allgemeinverfügung

Ab Sonntag treten folgende Regeln in Kraft:

  • Treffen in privaten Räumen, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum  sind auf einen Hausstand oder 10 Personen begrenzt. Diese Personen können aus bis zu 10 verschiedenen Hausständen stammen. Da zuletzt steigende Infektionszahlen in größeren Familienverbünden registriert wurden, gibt es keine Ausnahmeregel mehr, die eine Zusammenkunft von mehr als 10 Personen gestattet, wenn diese aus 2 Hausständen stammen. Somit gilt die Obergrenze von 10 Personen bei jeglichen Zusammenkünften, die mehr als einen Hausstand betreffen.
  • Bei besonderen Anlässen wie einer Hochzeitsfeier, Trauung, Kommunion oder Konfirmation oder zum Beispiel im Rahmen von Beerdigungen gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen in der Öffentlichkeit. Das gilt auch für angemietete Räume und in der Gastronomie. Im privaten Umfeld gilt die Obergrenze von 10 Personen.
  • Die Obergrenze von 10 Personen gilt auch für Zusammenkünfte in Gastronomiebetrieben. Zwischen den Tischgruppen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Nach jeder Benutzung müssen Tischdecken getauscht und Tische desinfiziert werden.
  • Es gilt ab Sonntag eine Sperrstunde: Die Öffnung von Betrieben des Gaststättengewerbes ist nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23.30 Uhr gestattet. Das bedeutet, dass diese Betriebe um Mitternacht zum Datumswechsel auf den 11. Oktober geschlossen sein müssen.
  • Im Einzelhandel müssen Einkaufswagen und Körbe nach der Benutzung desinfiziert werden.
  • In der Erwachsenen-, Familien- und Jugendbildung gilt ab Sonntag ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine Maskenpflicht.
  • Vereinsheime, Dorfgemeinschaftshäuser und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Sport: Die Umkleiden und Duschen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Umziehen sollte "unverzüglich" geschehen.

Diese Allgemeinverfügung soll zunächst bis zum 25. Oktober gelten. Landrat Johann Wimberg ist von der derzeitigen Lage besorgt und ruft alle Bürger zur gegenseitigen Rücksichtname auf. "Die aktuellen Zahlen deuten auf eine weitere flächendeckende Ausbreitung des Infektionsgeschehens hin und müssen sehr ernst genommen werden", so Wimberg. Sollten in den nächsten Tagen die Zahlen der Neuinfektionen weiter deutlich ansteigen, könnten weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden, erklärte der Landrat.

12 Patienten in stationärer Behandlung   

Wie das Cloppenburger Gesundheitsamt mitteilte, befinden sich derzeit 12 Patienten in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus. Am Vortag wurden noch 5 Patienten gemeldet. Darüber hinaus sind auch die Quarantänefälle angestiegen: Aktuell sind 667 Einwohner, die unter Quarantäne stehen. Am Freitag sind es noch 621 Einwohner gewesen.

Keine Schließung des Vion-Schlachthofe geplant

Weil nur 3 neue Fälle beim Vion-Schlachthof in Emstek festgestellt wurden, will die Kreisverwaltung auch weiterhin von einer Schließung des Betriebes absehen. Es werden laut Angaben der Kreisverwaltung auch am Samstag und am Montag sämtliche noch verbleibenden Mitarbeiter im Betrieb auf das Coronavirus getestet.

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Die aktuelle 7-Tagesinzidenz: 86,1

Das Landesgesundheitsamt hat am Freitag für den Kreis Cloppenburg eine 7-Tagesinzidenz von 86,1 gemeldet. Darüber hinaus sind auch die Werte der vergangenen Tagen nachträglich korrigiert worden. Die aktuelle Berechnung beruht laut Angaben aus Hannover auf 147 Infektionen in den letzten 7 Tagen. Weil auch das Robert-Koch-Institut den Landkreis Cloppenburg oberhalb des Grenzwertes bewertet, gelten in vielen Bundesländern Beherbergungsverbote. Wer Urlaub außerhalb des Landkreises verbringen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig bei seinem Gastgeber und/oder Reiseveranstalter melden.

Niedersachsen verhängt über Cloppenburger Beherbergungsverbot

Am Freitagnachmittag wurde offiziell mitgeteilt: Cloppenburger fallen auch im eigenen Bundesland unter das Beherbergungsverbot. Das hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium mitgeteilt. Das Ministerium beruft sich dabei auf die 7-Tagesinzidenz, die das Landesgesundheitsamt am Freitagvormittag veröffentlicht hat. Cloppenburger, die in ganz Niedersachsen in Hotels, Herbergen, Pensionen und auf Campingplätzen übernachten wollen, müssen damit ab Samstag einen negativen Test, der amtlich anerkannt und nicht älter 24 Stunden ist, vorlegen. Dieser Test muss selbst organsiert und bezahlt werden. Eine solche Regelung gilt auch in den meisten anderen Bundesländern, in denen es ein Beherbergungsverbot gibt.

  • Info: Ein Kommentar zu dem Thema finden Sie hier.

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