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Gehälter steigen bei Caritas wie im Öffentlichen Dienst

Die Bundeskommission hat getagt; die Tarifrunde 2020 ist abgeschlossen. Nun muss die Regionalkommission Nord das Ergebnis noch bestätigen.

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Symbolfoto: dpa

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Gute Nachrichten für die Mitarbeiter der Caritas: Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) haben sich in ihrer  Online-Sitzung am Donnerstag auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Gehälter für die nicht-ärztlichen Beschäftigten steigen demnach ab dem 1. April 2021 in zwei Schritten um 3,2 Prozent. Damit orientiert sich die Caritas erneut an dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

"Besonders wichtig ist uns, dass wir bei den Gehaltssteigerungen einen Mindestbetrag vereinbart haben, von dem die unteren Einkommen besonders profitieren. Das ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Caritas", wird Thomas Rühl, Verhandlungsführer der Caritas-Mitarbeiterseite, in einer Mail zitiert.

Bereits im Dezember 2020 hatte die Mitarbeiterseite der Caritas Corona-Sonderzahlungen durchgesetzt. Zur Absicherung der Caritas-Beschäftigten in Krisenzeiten gehört nach Auffassung der Mitarbeiterseite auch eine Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Ein entsprechender Antrag befinde sich zur Klärung im Vermittlungsverfahren.

Die wesentlichen Punkte des Tarifbeschlusses der Caritas

  • Die Gehälter steigen bereits zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro sowie in einem zweiten Schritt zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.
  • Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich am 1. April 2021 um 25 Euro und am 1. April 2022 um weitere 25 Euro.
  • Pflegekräfte erhalten ab dem 1. März 2021 eine neue, zusätzliche monatliche Zulage von 70 Euro. Diese Pflegezulage erhöht sich ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt diese Pflegezulage an den prozentualen Gehaltssteigerungen teil.
  • Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. März 2021 eine weitere, neue Zulage in Höhe von 25 Euro.
  • Die Zulage für Pflegekräfte in der Intensivmedizin steigt ab dem 1. März 2021 von derzeit 46 Euro auf 100 Euro monatlich.
  • Die Zulage für Arbeit in Wechselschicht wird zum 1. März 2021 von monatlich 105 Euro auf 155 Euro erhöht.
  • Die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beanspruchen, wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
  • Die neuen Gehaltstabellen des Tarifwerks AVR Caritas sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
  • Der Tarifbeschluss der Caritas betrifft alle nicht-ärztlichen Angestellten. Für die über 30.000 Ärztinnen und Ärzte der Caritas wurde bereits im Juni 2020 ein Tarifbeschluss gefasst.

Die Caritas hat bundesweit etwa 650.000 Beschäftigte; darunter alleine mehr als 13.000 im Offizialatsbezirk Oldenburg. Für diese muss die Regionalkommission Nord das vorliegende Ergebnis bei ihrer Tagung am 17. und 18. März bestätigen. 

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