Geflüchtete Ukrainer dürfen ab sofort auch im Kreis Vechta arbeiten
Die Vechtaer Kreisverwaltung hat am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie sichert ukrainischen Flüchtlingen eine unkomplizierte Arbeitserlaubnis zu.
Die Allgemeinverfügung erlaube "es den Flüchtlingen möglichst schnell und unkompliziert eine Arbeit aufzunehmen", erklärt Kreissprecher Eva-Maria Dorgelo am Freitagvormittag. Damit werde allen volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar mit einem Hauptwohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt angemeldet haben eine "fiktive Arbeitserlaubnis" vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese Erlaubnis gilt zunächst bis zum 30. Juni.
Bis zu diesem Tag reicht es aus, die Meldebescheinigung des Meldeamtes vorzulegen, ebenso wie den ukrainischen Pass. "Die Erteilung der fiktiven Arbeitserlaubnis entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung einer zeitnahen Beantragung der Aufenthaltserlaubnis", betont Dorgelo. Laut aktuellen Angaben aus dem Vechtaer Kreishaus befinden sich etwa 1100 Geflüchtete aus der Ukraineim Kreisgebiet Vechta, "der Großteil davon sind Mütter mit Kindern", berichtet die Kreissprecherin.
Wer ukrainische Flüchtlinge unterstützen möchte oder weitere Informationen zum Thema sucht, kann sich auf der Seite des Landkreises Vechta informieren. Außerdem ist am Freitag für das gesamte Oldenburger Münsterland das Portal om-hilft.org gestartet. Die Aktion stellen wir in diesem Bericht vor.