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Geflüchtete Ukrainer dürfen ab Mittwoch im Kreis Cloppenburg arbeiten

Auf Nachfrage von OM-Online reagiert die Kreisbehörde und erlässt eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch (30. März) in Kraft tritt. Sie sichert ukrainischen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis zu.

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Symbolfoto: dpa

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Geflüchtete Ukrainer dürfen im Landkreis Cloppenburg ab Mittwoch (30. März) arbeiten. Das teilt die Kreisverwaltung am Dienstag mit. Der Landkreis Cloppenburg hat dafür eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die die Arbeitserlaubnis für die Ukrainer gewähren soll. Die Verfügung ist am Dienstag (29. März) erarbeitet worden, sie tritt am Mittwoch (30. März) in Kraft.

"Volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 24. Februar 2022 mit einer Hauptwohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde des Landkreises Cloppenburg angemeldet haben und vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, wird eine fiktive Arbeitserlaubnis vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt", heißt es in der Mail des Landkreises. Die fiktive Arbeitserlaubnis werde befristet bis zum 30. Juni.

Durch die Allgemeinverfügung dürften nun die über 1600 Flüchtlinge im Kreisgebiet rechtssicher arbeiten.

Etwa 1600 Flüchtlinge aus der Ukraine hätten sich bislang bei den Meldeämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg gemeldet. Sie hätten Anspruch auf Unterkunft und Lebensunterhalt, die erste Not sei damit gelindert, berichtet die Behörde.

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