Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen zwei Jugendliche erhoben, die auf dem Schützenfest in Bunnen rechte Parolen zu „L’amour toujours“ gegrölt haben. Sie wurden dabei gefilmt und haben die Gesänge später auch zugegeben. Vermutlich blieb ihnen aufgrund der „filmischen“ Beweise auch nichts anderes übrig.
Aus diesem Fall, der sich einreiht in eine ganze Kette ähnlicher Vorfälle in der gesamten Bundesrepublik, kann man viel lernen – und es lassen sich auch positive Aspekte daraus ableiten. Der größte Respekt gilt demjenigen, der die Gesänge mit dem Handy dokumentiert und publik gemacht hat. Das ist ein klares Zeichen, dass rassistische Parolen nicht einfach hingenommen und geduldet werden.
„Für die Menschen in Bunnen bleibt aber auch zu hoffen, dass der Vorfall nicht das Dorf und den Verein spaltet.“
Auch der Schützenverein hat sofort und deutlich reagiert und klar gemacht, dass Mitglieder oder Besucher, die eine solche Gesinnung nach außen tragen, in den Reihen des Vereins und auf seinen Veranstaltungen nichts verloren haben. Die jetzt erhobene Anklage sollte für die beiden jungen Männer ein echter Schuss vor den Bug sein. Man kann nur hoffen, dass sie daraus lernen und ihr Gegröle nicht auch noch verteidigen oder sich mit Alkohol oder ähnlichen „Begründungen“ herausreden.
Für die Menschen in Bunnen bleibt aber auch zu hoffen, dass der Vorfall nicht das Dorf und den Verein spaltet. Derartiges steht nämlich zu befürchten, wenn man Schilderungen aus dem Schützenvorstand hört, dass nach dem Eklat gerade Freundschaften zerbrechen und Risse durch Familien gehen. Wer seine Taten ehrlich bereut und sich nichts mehr zu schulden kommen lässt, der sollte auch eine zweite Chance verdient haben.