Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Nach Nazi-Gegröle auf dem Bunner Schützenfest: Staatsanwaltschaft klagt zwei Jugendliche an

Für zwei Beteiligte hat der Vorfall jetzt juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum die Verfahren gegen drei weitere Personen eingestellt wurden.

Artikel teilen:
Auf diesem im Internet hochgeladenen Video sind die rechten Parolen, die auf dem Schützenfest in Bunnen gegrölt wurden, zu sehen und zu hören. Foto: G. Meyer

Auf diesem im Internet hochgeladenen Video sind die rechten Parolen, die auf dem Schützenfest in Bunnen gegrölt wurden, zu sehen und zu hören. Foto: G. Meyer

Nach ausländerfeindlichen Gesängen auf dem Schützenfest in Bunnen am Pfingstmontag hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg jetzt Anklage wegen Volksverhetzung gegen zwei junge Schützenfestbesucher erhoben. Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Das Alter der jungen Schützen teilte die Behörde nicht mit.

Die Jugendlichen waren auf dem Schützenfest dabei gefilmt worden, wie sie während der Party des Kinderkönigs am Pfingstmontag im Festzelt zum Lied „L'amour Toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen sangen. Dieses Lied hatte bereits zuvor bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, unter anderem auch durch einen ähnlichen Vorfall in einem Club in Kampen auf Sylt.

„Ausschnitte ihres Gesanges, die von einer weiteren Person mit dem Mobiltelefon als Video aufgezeichnet wurden, fanden Verbreitung in den sozialen Medien und erregten so bundesweites Aufsehen.“

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg

In den Aufnahmen aus Bunnen ist zu sehen, wie die Beteiligten mehrfach „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ grölen. Nachdem das Video publik geworden war, übernahm der Staatsschutz die Ermittlungen. „Ausschnitte des Gesanges, die von einer weiteren Person mit dem Mobiltelefon als Video aufgezeichnet wurden, fanden Verbreitung in den sozialen Medien und erregten so bundesweites Aufsehen“, fasst die Staatsanwaltschaft zusammen.

Gegen drei weitere Beschuldigte, die in dem Video zu sehen sind, wurde das Verfahren eingestellt. „Ihnen konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, ebenfalls volksverhetzende Parolen gerufen zu haben", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thorsten Stein. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die zwei angeklagten Jugendlichen entscheidet der Jugendrichter am Amtsgericht in Cloppenburg.

Schützenverein reagierte mit Bestürzung

Der Schützenverein Bunnen hatte bereits am Dienstag nach Pfingsten auf Instagram auf die Gesänge reagiert: „Mit großer Bestürzung haben wir den Vorfall auf unserem Schützenfest zur Kenntnis genommen. Bereits beim Antreten am Dienstag hat sich der Präsident deutlich von rechtsradikalen Parolen distanziert und ausgeführt, dass der Schützenverein solche Äußerungen nicht akzeptiert. Gerade unser Schützenverein ist vielfältig. Jeder ist bei uns herzlich willkommen.“

Der Vorstand kündigte an, die Geschehnisse „im Zuge der Nachbereitung des Schützenfestes aufzubereiten“. Mehrere beteiligte Mitglieder hätten kurz nach dem Vorfall ihren Austritt aus dem Verein erklärt und sich proaktiv mit der Polizei in Verbindung gesetzt, schilderte der Schützenvorstand. Am Sonntag nach dem Schützenfest hatte es in Bunnen eine bereits vor dem Vorfall geplante Demo gegen Rechtsextremismus und Rassismus gegeben, an der sich rund 400 Menschen beteiligt hatten.

Lesen Sie einen Kommentar zum Thema von Meike Oblau (Reporterin)

Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Nach Nazi-Gegröle auf dem Bunner Schützenfest: Staatsanwaltschaft klagt zwei Jugendliche an - OM online