Laut einer Mitteilung des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) im Zusammenhang mit dem geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 bis zum 30. Juni 2025 einen Baustopp angeordnet. Wie berichtet, ist der Naturschutzbund (Nabu) vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um nach der Erteilung der Baugenehmigung einen Baustopp zu erwirken. Der Verein „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ hat sich finanziell an der Klage beteiligt.
„Offenbar hat die Behörde erkannt, dass sie im Eilverfahren vor Gericht eine Niederlage erleiden wird“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Thorsten Deppner, der den Nabu in dieser Angelegenheit vertritt. „Deshalb macht sie von sich aus einen Rückzieher und setzt die sogenannte ‚sofortige Vollziehung‘ aus. Damit kann erst einmal nicht mit dem Bau begonnen werden“, wird Deppner in der Mitteilung zitiert.
Zufrieden äußerte sich auch der Nabu selbst. „So schnell hatten wir auf einen ersten Erfolg gar nicht zu hoffen gewagt“, freute sich Katja Hübner, Mitarbeiterin des Nabu-Regionalverbandes. Überrascht vom grundsätzlichen Entschluss war sie allerdings nicht, da der Planfeststellungsbeschluss gravierende Fehler und Verstöße gegen das europäische Habitat- und Artenschutzrecht aufweise.
Seine Zustimmung äußerte auch der Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, Stephan Christ, aus Cloppenburg. „Es ist ein toller erster Erfolg für die Kritiker und Zweifler des Ausbaus der E233 zu einer ’Gelben Autobahn’.“
Es sei mindestens eine intensive Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses nötig. Zudem sei er sich sicher, „dass sich die Erkenntnis durchsetzen wird, dass wir eine Verkehrswende brauchen, die nicht auf noch mehr Straßen setzt, und die für den E233-Ausbau geplante Summe – derzeit mehr als eine Milliarde Euro – sinnvoller investiert werden kann.“