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Ausbau der E233: NABU zieht mit Cloppenburger Hilfe vor Gericht

Der Verein "Verkehrswende Cloppenburg-Emsland" beteiligt sich ideal und finanziell an der Klage. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung hervor.

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Symbolfoto: Hermes

Symbolfoto: Hermes

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt des den vierstreifigen E233-Ausbaus zieht der NABU vor das Bundesverwaltungsgericht. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung des Naturschutzbundes hervor. Wie Dr. Irmtraud Kannen von "Verkehrswende Cloppenburg-Emsland" dazu mitteilt, beteiligen sich der Verein sowie auch die Bürgerinitiative Exit 233 und der BUND ideell und finanziell an der Klage.

„Der vierstreifige Ausbau der E233 wird zu einer massiven Erhöhung der Verkehrsbelastung führen“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Das ist nicht nur mit einer Steigerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohner und Erholungssuchende verbunden, sondern auch mit zusätzlichen Stickstoffimmissionen auf den angrenzenden Flächen."

Eilverfahren wird ebenfalls angestrengt

Insbesondere im FFH-Gebiet „Ems“ und im Naturschutzgebiet „Versener Heidesee“ gebe es viele wertvolle und zugleich stickstoffempfindliche Pflanzenarten und Lebensräume. "Die zu erwartenden Beeinträchtigungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt,“ so der Naturschützer.

Parallel zu einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht wird der NABU nach eigenen Angaben auch ein Eilverfahren anstrengen. Denn auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses könnte die Straßenbauverwaltung sonst sofort mit dem Bau beginnen, ohne vorher das Ergebnis der Klage abzuwarten. "In diesem Fall könnten schon wertvolle Teile von Natur und Landschaft zerstört sein, bevor das Urteil des Gerichts vorliegt", heißt es in der Pressemitteilung. Mit Hilfe des Eilverfahrens soll die aufschiebende Wirkung der Klage erreicht und ein Baubeginn verhindert werden.

Das letzte Klageverfahren, dass der NABU im Emsland und der Grafschaft Bentheim angestrengt hat, endete 2017. Dies zeige, dass der Umweltverband äußerst sparsam mit diesem Instrument umgeht. „Wir versuchen vorrangig, Kompromisslösungen zu finden und erheben nur im äußersten Notfall Klage,“ beschreibt der Landesvorsitzende. „Aber in diesem Fall lässt sich das nicht vermeiden.“

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