Gerät die Lage im Kreis Cloppenburg jetzt außer Kontrolle? Die Frage muss nach der Hiobsbotschaft aus dem Cloppenburger Gesundheitsamt berechtigt sein. Denn: Innerhalb nur eines Tages werden dort 126 neue Coronafälle gemeldet. Die Infektionskurve schnellt damit deutlich nach oben. Ein derart vergleichsweise hohe Meldung hat es vom Landkreis Cloppenburg bis dato nicht gegeben.
Die Vorzeichen gab es schon am Freitagvormittag mit der Meldung vom Landesgesundheitsamt. Dort sind schlagartig 216 neue Fälle in die Berechnung der 6-Tagesinzidizenz eingeflossen. Wie bereits berichtet, hatte zuvor ein Software-Update beim Cloppenburger Gesundheitsamt tagelang und unbemerkt die Meldekette nach Hannover gestört. Der Fehler wurde erst am Donnerstag nach einem Hinweis von OM online aufgedeckt.
Gesundheitsministerium reagiert auf Software-Panne in Cloppenburg
Dieser Fehler sorgte nicht nur unter den Einwohnern des Landkreises Cloppenburg für Unmut, sondern auch landesweit für Unterständnis. Wie Oliver Grimm, stellvertretender Sprecher des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums erklärte, sei zum Beispiel am 20. Oktober gar kein neuer Fall aus Cloppenburg in Hannover angekommen. An den beiden darauffolgenden Tagen trudelten lediglich 9 positive Testergebnisse beim Landesgesundheitsamt ein.
"Vor dem Hintergrund, dass trotz der mittlerweile offenbar gewordenen technischen Probleme auf Seiten des Landkreises Cloppenburg Fälle übermittelt wurden und auch Eingang in die Statistik fanden, gab es für das Landesgesundheitsamt zunächst keinen Anlass, an diesen Werten zu zweifeln", erklärte Grimm am Freitag. Seinen Angaben zufolge, arbeitet des Robert-Koch-Institut aktuell an einem neuen System. Mit dem solle die Meldekette verkürzt und der Aufwand bei der Pflege der Daten reduziert werden.
Besonders ernst ist die Lage weiterhin in der Stadt Cloppenburg (38 positive Testergebnisse am Freitag und damit 187 aktive Fälle), Emstek (27 positive Testergebnisse am Freitag und damit 117 aktive Fälle) und Cappeln (16 positive Testergebnisse am Freitag und damit 82 aktive Fälle). Die drei Kommunen sind bereits seit Tagen der Hotspot innerhalb der Kreisgrenzen - und die Zahlen haben sich stetig verschlechtert.
Weitere Infektionen in Verbindung mit Hochzeit in Löningen
Allerdings sind auch aus allen 13 Städten und Gemeinden des Landkreises positive Fälle gemeldet worden. Den 126 Neuinfektionen stehen 59 Personen gegenüber, die seit Freitag als genesen gelten. Damit gibt es aktuell 665 aktive Coronafälle im Kreisgebiet. 8 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus - am Donnerstag waren es noch 3 Personen. Unter häuslicher Quarantäne stehen aktuell 1264 Einwohner des Landkreises.
"Es finden sich erneut Fälle aus allen Teilen der Gesellschaft mit hohen Anteilen aus dem Bereich von Großfamilien", erklärte Kreissprecher Sascha Rühl am Freitag. Und: Offenbar wirkt die Hochzeitsfeier in Löningen, bei der sich mehrere Personen infiziert haben, nach. "Es gehen nach wie vor positive Testergebnisse ein, die in Verbindung mit der Feier zu bringen sind", erklärte Rühl.
"Es ist zu beobachten, dass einzelne Ereignisse, Familientreffen oder andere Zusammenkünfte auch über längere Zeiträume für erhöhte Fallzahlen sorgen können", mahnte Kreissprecher Rühl am Freitag.
Die seit Freitag (23. Oktober) geltende Allgemeinverfügung im Landkreis Cloppenburg durch eine Fassung ersetzt. Diese wird ab Sonntag (25. Oktober) um 00.00 Uhr rechtswirksam. Wichtigster Punkt: Die Regeln bei der Kontaktbeschränkung wird abermals verschärft. Hier die Punkte, die sich ändern:
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf maximal 6 Personen aus maximal 2 Hausständen oder 6 Familienangehörige in gerader Verwandtschaftslinie begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus einem Hausstand.
- Gastronomie: An den Tischen gilt die gleiche Obergrenze wie bei privaten Zusammenkünften. Die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr bleibt bestehen.
- Bei besonderen Anlässen (Hochzeitfeiern, Taufe oder ähnlichen Feierlichkeiten) und bei Beerdigungen gilt an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, ausschließlich in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben eine Obergrenze von 10 Teilnehmern.
Grund für die Anpassungen bei der Allgemeinverfügung ist neben dem rasant zunehmenden Infektionsgeschehen auch die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen. Die dort fixierten Punkte und Empfehlungen müssen auf kommunaler Ebene geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Keine erweiterte Maskenpflicht unter freiem Himmel
Eine Maskenpflicht unter freiem Himmel, die das Land bei Überschreiten des 50er-Grenzwertes dort vorsieht, wo Menschen dichter zusammen kommen, wird es allerdings (derzeit) nicht geben. Auf Anfrage von OM online erklärte Kreissprecher Frank Beumker, dass "wir in dieser Woche bereits die Maskenpflicht erweitert haben. In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen."
Bereits umgesetzt wurde die erweitere Maskenpflicht an Schulen auch während des Unterrichts - und das bereits kreisweit vor den Herbstferien. Darüber hinaus gelte sie auch auf dem Schulweg, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird oder werden kann, an den Haltestellen und in den Bussen.
"Nach unserer Einschätzung trägt insbesondere der Aufenthalt in geschlossenen Räumen zur Ausbreitung des Coronavirus bei", erklärte Beumker. Der Landkreis Cloppenburg habe deshalb für diesen Bereich bereits erweiterte Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung getroffen. "In der Öffentlichkeit unter freiem Himmel kann in allen Bereichen der Mindestabstand eingehalten werden", so die Einschätzung der Kreisverwaltung. "Zudem werden die ausgeweiteten Kontaktbeschränkungen dazu führen, dass die Frequentierung im öffentlichen Bereich weiter zurückgeht", ist sich Beumker sicher.
Die überarbeitete Allgemeinverfügung vom 23. Oktober ist bereits auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Da es in der Vergangenheit Verunsicherungen wegen der Gültigkeit gab: Die Maßnahmen treten aus formalen Gründen erst am Sonntag in Kraft, auch wenn sie schon jetzt online abrufbar ist. Bis Samstag (24. Oktober) um 23.59 Uhr gilt die vorherige Allgemeinverfügung. Das hat die Kreisverwaltung auch noch einmal auf Anfrage von OM online bestätigt.
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