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Zwei neue Geflügelpest-Ausbrüche in der Gemeinde Garrel

Mehr als 10.000 Tiere müssen getötet werden.

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Symbolfoto: dpa

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Am Sonntag hat der Landkreis Cloppenburg weitere Ausbrüche der Geflügelpest in der Gemeinde Garrel gemeldet. In zwei Putenbetrieben wurde demnach die hochpathogene aviäre Influenza mit dem Erreger H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Ausbrüche amtlich bestätigt.

Die Bestände mit 7800 15 Wochen alten Puten und 3300 15 Wochen alten Puten wurden tierschutzgerecht getötet. Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober 30 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 337.500 Puten und 5.300 Enten betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat zwei tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Sperrzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Diese treten am 24. November um 0 Uhr in Kraft. Um die Nutzgeflügelbestände mit positivem Virusnachweis werden jeweils eine Schutz- und eine Überwachungszone als Sperrzone festgelegt.

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Die Schutzzone erstreckt sich im Landkreis Cloppenburg auf Gebiete der Gemeinden Bösel und Garrel. Die Überwachungszone betrifft Gebiete in den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Garrel, Lastrup, Molbergen und Saterland sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe im Landkreis Cloppenburg.

In der gesamten Sperrzone (Schutz- und Überwachungszone) ist eine Teilausstallung untersagt. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen ist verboten.

Darüber hinaus hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen aviäre Influenza erlassen. Diese tritt ebenfalls am 24. November um 0 Uhr in Kraft.

Für das Gebiet der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe gilt: Geflügelbestände dürfen leerstehende Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegen. Gleiches gilt nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung.


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