Weiterer Fall von Geflügelpest in der Gemeinde Garrel
Mehr als 14.000 Tiere sind betroffen.
Max Meyer | 27.11.2025
Mehr als 14.000 Tiere sind betroffen.
Max Meyer | 27.11.2025

Symbolfoto: dpa
Der Landkreis Cloppenburg meldet einen weiteren Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Garrel. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. 14.500 11 Wochen alte Puten wurden tierschutzgerecht getötet. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober 31 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 352.000 Puten und 5300 Enten betroffen. Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 28. November (0 Uhr) in Kraft. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden als Sperrzone eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone festgelegt. Das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel wird mit einem Radius von 3 Kilometern als Schutzzone festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Emstek und Garrel sowie der Stadt Cloppenburg. Um die Schutzzone wird eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Garrel, Lastrup, Molbergen und Saterland sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe. Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt ebenfalls am 28. November (0 Uhr) in Kraft. Für das Gebiet der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe wird festgelegt, dass Geflügelbestände im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen.Hier gibt es alle Beiträge zum Thema Geflügelpest
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