Weiterer Fall von Geflügelpest in der Gemeinde Garrel
Nachdem vergangene Woche in einem Putenmastbetrieb mit rund 20.500 Tieren das Virus bestätigt worden war, gibt es nun einen nächsten Ausbruch.
Redaktion | 21.10.2025
Nachdem vergangene Woche in einem Putenmastbetrieb mit rund 20.500 Tieren das Virus bestätigt worden war, gibt es nun einen nächsten Ausbruch.
Redaktion | 21.10.2025

Archivfoto: dpa
Einen weiteren Fall von Vogelgrippe gibt es in der Gemeinde Garrel. Dies teilte der Landkreis Cloppenburg am Dienstag offiziell mit. „Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 8.800 dreizehn Wochen alten Puten wird am 21. Oktober tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt“, erklärt Kreissprecher Frank Beumker. Erst vergangene Woche war nach 10-monatiger Pause wieder ein Fall der hochansteckenden Vogelgrippe-Variante in einem Garreler Putenmastbetrieb mit rund 20.500 Tieren nachgewiesen worden. Aus diesem Grund sind um diesen Stall bereits eine Schutzzone und eine Überwachungszone um diesen Stall gezogen worden. Der Landkreis Cloppenburg hat auch in dem neuen Fall eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand werden ab Mittwoch (22. Oktober) als Sperrzone eine Schutzzone mit drei Kilometer Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius festgelegt. „Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) die Aufstallungspflicht angeordnet“, so Beumker weiter. Tierhaltende Betriebe müssen alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln absondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist auch die Teilausstallung untersagt. Des Weiteren hat der Landkreis nach eigenen Angaben eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wiedereinstallung erlassen. Um den Ausbruchsort wird ab Donnerstag (23. Oktober) ein Gebiet festgelegt, in dem leer stehende Gebäude frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen. Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasst die Gemeinden Bösel und Garrel sowie die Stadt Friesoythe. Der vor diesen beiden Ausbrüchen letzte gemeldete Fall von Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg datiert vom 12. Dezember 2024. Auch in diesem Fall war ein Putenbetrieb in der Gemeinde Garrel betroffen. Der Zeitpunkt und die Örtlichkeit der beiden aktuellen Geflügelpest-Fälle kommen nicht von ungefähr: Aktuell sind die Zugvögel auf dem Weg in Richtung Süden. An der Thülsfelder Talsperre – also in unmittelbarer Nähe zu den Geflügelställen in der Gemeinde Garrel – rasten besonders viele Wildvögel, die eine potenzielle Gefahr sind, das Virus einzuschleppen. Gleichzeitig ist vor allem in den Gemeinden Garrel und Bösel die Dichte von Putenställen besonders hoch.Eine Karte mit den aktuellen Zonen finden Sie hier:
Landkreis legt Wiedereinstallungsverbot fest
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