Vogelgrippe: Landkreis Vechta erlässt drei neue Allgemeinverfügungen
Zwei beziehen sich auf die Ausbrüche am Freitag (31. Oktober) in Telbrake und Goldenstedt. Die dritte betrifft den Landkreis Diepholz.
Max Meyer | 01.11.2025
Zwei beziehen sich auf die Ausbrüche am Freitag (31. Oktober) in Telbrake und Goldenstedt. Die dritte betrifft den Landkreis Diepholz.
Max Meyer | 01.11.2025

Symbolfoto: dpa
Wegen der aktuellen Vogelgrippe-Ausbrüche erlässt der Landkreis Vechta drei neue Allgemeinverfügungen. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Zwei beziehen sich auf die am Freitag (31. Oktober) festgestellten Ausbrüche in einer Putenhaltung in Telbrake (Vechta) und einer Legehennenhaltung in Lutten (Goldenstedt) und legen die jeweiligen Schutz- und Überwachungszonen fest. Eine weitere Allgemeinverfügung betrifft nach Angaben des Landkreises Vechta einen Ausbruch in Drentwede im Nachbarlandkreis Diepholz. Die von der Diepholzer Veterinärbehörde festgelegte Überwachungszone ragt in den Landkreis Vechta hinein. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen können erst nach Bestätigung des Ausbruchs durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erlassen werden. Die Bestätigung der zwei am Freitag (31. Oktober) festgestellten Ausbrüche durch das FLI liegt seit Samstagmittag vor. Die Verfügungen werden am Sonntag (2. November) um 0 Uhr in Kraft treten. Damit gibt es im Landkreis Vechta nun insgesamt fünf amtlich festgestellte Ausbrüche des Vogelgrippevirus HPAI H5N1.Hier gibt es alle Beiträge zum Thema Geflügelpest
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