Gleich vier neue Ausbrüche von Geflügelpest in Garrel und Bösel
38.000 Tiere müssen in den beiden Gemeinden, die besonders von der Geflügelpest betroffen sind, getötet werden.
Matthias Bänsch | 20.11.2025
38.000 Tiere müssen in den beiden Gemeinden, die besonders von der Geflügelpest betroffen sind, getötet werden.
Matthias Bänsch | 20.11.2025

Symbolfoto: dpa
Die Cloppenburger Kreisverwaltung hat am Donnerstag gleich vier weitere Ausbrüche der Geflügelpest gemeldet. Erneut sind es Putenbetriebe in den Gemeinden Garrel und Bösel. Demnach wurde in allen Ställen die hochpathogene aviäre Influenza mit dem Erreger H5N1 nachgewiesen. Der Befund wurde bereits vom Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt. Die Folge: Die beiden Bestände in Bösel mit 7800 Puten (15 Wochen alt) sowie 14.400 Puten (ebenfalls 15 Wochen) sowie die Bestände in Garrel mit 6500 Puten (17 Wochen alt) und 9300 Puten (15 Wochen alt) wurden tierschutzgerecht getötet. Seit dem ersten Ausbruch der aktuellen Welle am 15. Oktober sind damit 326.400 Puten und 5300 Enten in 28 Geflügelbetrieben von der Geflügelpest betroffen gewesen. Der Landkreis Cloppenburg hat zwei tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Sperrzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügungen treten am 21. November um 0 Uhr in Kraft. Um die Ställe mit dem positiven Virusnachweis werden als Sperrzone jeweils eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone festgelegt. In der gesamten Sperrzone (Schutzzonen und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. In einer weiteren Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 21. November um 0 Uhr in Kraft tritt, wird außerdem geregelt: Für das Gebiet der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe wird festgelegt, dass Geflügelbestände im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen.
Black Week bei OM-Online: Lesen Sie OM-Plus 12 Monate lang für nur 8,99 Euro im Monat und sparen Sie so bis zu 40%! Das Angebot gilt bis zum 29.11.25! Hier geht es lang.