Vielen Bürgern gelten Politiker auf Bundes- und Europaebene als abgehoben, als dem normalen Volk längst in höheren Sphären Entschwebte oder in einer ganz eigenen Blase lebend, in der sie von den Nöten der Menschen kaum noch etwas mitbekommen. Was Wunder, wenn etwa Außenministerin Baerbock im Monat rund 11.000 Euro hart erarbeiteter Steuergelder für ihr Styling ausgibt.
Und ausgerechnet in dieser Zeit kommt von führenden Politikern die Forderung, angesichts der widerwärtigen, durch nichts entschuldbaren körperlichen Gewalt gegen Politiker solche Angriffe härter zu bestrafen, als wenn es den Normalbürger betrifft. Der fragt sich da aber vollkommen zu Recht, ob er angesichts der Angriffe auf ihn, wie sie nach Medienberichten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens immer häufiger vorkommen, nur ein Mensch zweiter Klasse ist. Und das in einem Land, in dessen Grundgesetz in Artikel 3 der Gleichheitsgrundsatz aller Menschen fest verankert ist. Mit anderen Worten: Politiker genießen keine Sonderrechte. So dürfte aber bei so manchem wieder ein Stück Vertrauen in die Politiker weggebrochen sein.
Natürlich stehen Politiker mehr im Fokus der Öffentlichkeit als andere Bürger. Aber das gilt genau so, um Beispiele zu nennen, für Polizeibeamte, Feuerwehrkräfte oder Mitarbeiter der Rettungsdienste, die sich, so ist es zu lesen, leider des Öfteren Menschen gegenüber sehen, die ihnen Gewalt androhen oder sie sogar mit Gewalt an ihrer Arbeit hindern.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert: Laut dem Strafgesetzbuch droht dem, der eine Körperverletzung begeht, eine Freiheitsstraße von bis zu 5 Jahren, bei einer schweren Körperverletzung von bis zu 10 Jahren. Nur sind das beides stumpfe Schwerter, wenn das Strafmaß bei Verurteilungen von Gewalttätern nicht mal ansatzweise ausgeschöpft wird.