Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft eine Aussage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Ratsherrn Waldemar Herdt (AfD) auf den Straftatbestand der Volksverhetzung. Darüber berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ).
Demnach soll Herdt kürzlich bei einer Parteiveranstaltung in Belm Mund-Nasen-Bedeckungen in die Nähe von Judensternen gerückt haben. Herdt habe nach diesen Berichten erklärt, bei einer anderen Veranstaltung als einziger Ungeimpfter unter Geimpften einen Mund-Nasen-Schutz habe tragen müssen. In diesem Zusammenhang soll Herdt nach den Berichten der NOZ gesagt haben: „Das nächste Mal nehme ich die Maske als Judenstern.“
Herdt warnt vor Diskriminierung von Ungeimpften
Zu dem Vorwurf der Staatswaltschaft wollte der Neuenkirchener Politiker Waldemar Herdt gegenüber OM Online im Detail keine Stellung beziehen. Nur so viel: Die entsprechenden Berichte in den Medien entsprächen nicht den Tatsachen. Er wolle zunächst das Schreiben der Staatsanwaltschaft abwarten, die wegen des Verdachts des Straftatbestands der Volksverhetzung tätig geworden ist.
Wahr sei: Er habe sich bei der Veranstaltung in Belm zu den seiner Ansicht nach falschen Vorwürfen gegen die nicht gegen Covid-19 geimpften Bürger geäußert. Sie würden derzeit von vielen so dargestellt, als trügen sie die Schuld an der Pandemie und deren Folgen. Er habe Angst, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen wie in den 1930er Jahren diskriminiert würden. In Belm habe er auch vor einer weitergehenden Spaltung der Gesellschaft gewarnt.
Herdt ist bekennender Impfgegner. Im September etwa, als ihn OM Online anlässlich seiner Kandidatur für den Bundestag vorgestellt hatte, hatte er über die Corona-Schutzimpfungen gesagt. „Das ist ein Experiment, wo die ganze Bevölkerung reingezogen wird.“ Und weiter: „Das ist Gift für die Kinder.“ Er halte die in Deutschland zugelassenen und empfohlenen Impfstoffe für zu wenig erforscht. Sie würden das Erbgut der geimpften Menschen verändern.
Zum Judenstern: Menschen jüdischen Glaubens mussten während der Nazi-Herrschaft ab 1941 das gelbe Abzeichen sichtbar an ihrer Kleidung tragen. Juristisch ist strittig, ob dieses Symbol des Massenmordes an Juden für provozierende Äußerungen in anderen Sinnzusammenhängen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.