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Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind Themen in der Cloppenburger Politik

Der Landkreis Cloppenburg stärkt die ehrenamtliche Arbeit und reagiert auf die wachsende Ausgaben in der Wasserrettung.

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Zuschuss soll Engpässe mindern: Trotz zusätzlicher Mittel bleiben Kosten für die DLRG hoch. Symboloto: dpa/Perrey

Zuschuss soll Engpässe mindern: Trotz zusätzlicher Mittel bleiben Kosten für die DLRG hoch. Symboloto: dpa/Perrey

Der jährliche pauschale Zuschuss für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ortsgruppe Friesoythe, wird ab dem Jahr 2026 auf 7500 Euro jährlich erhöht. Dies hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Friesoyther DLRG hat bereits 1986 die uneingeschränkte Mitarbeit im Katastrophenschutz erklärt und nimmt seitdem unterschiedliche Aufgaben im Katastrophenschutz und Rettungsdienst wahr. Daher werden die Katastrophenschutzeinheiten der DLRG vom Landkreis Cloppenburg als zuständige Katastrophenschutzbehörde finanziell unterstützt. Seit 1992 erhält die DLRG unter anderem einen jährlichen pauschalen Zuschuss für die Wahrnehmung der Aufgaben. Dieser wurde letztmalig im Jahr 2005 angepasst und beträgt 4000 Euro im Jahr.

Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die DLRG Friesoythe

Die DLRG hat nun darum gebeten, den jährlichen pauschalen Zuschuss ab dem Jahr 2026 auf 7500 Euro jährlich zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kosten für die Wasserrettung sich mittlerweile auf 10.341,46 Euro im Jahr 2024 erhöht haben. Die Differenz nach Abzug des Zuschusses in Höhe von 6341,46 Euro kann aus den Eigenmitteln des ehrenamtlichen Vereins nicht mehr gedeckt werden. Nach Erhöhung des Zuschusses verbleibt noch ein Defizit in Höhe von 2841,46 Euro, welches aus Eigenmitteln finanziert wird.

Landkreis stärkt touristische Entwicklung durch höhere Zuschüsse

Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2026 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von je 55.000 Euro und 0,60 Euro je Einwohner zusammensetzt. Zusätzlich werden die Mitgliedsbeiträge der Erholungsgebiete Barßel-Saterland, Hasetal und Thülsfelder Talsperre (derzeit jeweils rund 6500 Euro) für den Verbund Oldenburger Münsterland durch den Landkreis Cloppenburg übernommen. Dies hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg ebenfalls einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

2016 wurde festgelegt, dass die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro sowie einem Zuschuss von 0,60 Euro pro Einwohner erhalten. Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal haben nun eine Erhöhung dieser Zuwendung beantragt, um die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg nachhaltig weiterentwickeln zu können. Der Antrag wurde in enger Abstimmung mit dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre vorbereitet, das aufgrund seiner abweichenden Aufgaben- und Finanzierungsstruktur derzeit keine Änderungsnotwendigkeiten sieht, aber die grundsätzliche gemeinsame Zielrichtung unterstützt.

Steigende Übernachtungszahlen bestätigen touristische Bedeutung

Zur Begründung wird auf die hohe Bedeutung der Erholungsgebiete für die touristische Entwicklung, die Standortqualität der Naherholung für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft verwiesen. Sie tragen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Fachkräftesicherung sowie zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Dies zeigt sich auch in den seit Jahren stetig steigenden Übernachtungszahlen: Im Jahr 2024 wurde mit 493.703 Übernachtungen ein Rekordergebnis im Landkreis erzielt.

Auch die Ergebnisse der dwif-Wertschöpfungsanalyse für den Landkreis Cloppenburg (Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr) verdeutlichen die wachsende wirtschaftliche Relevanz des Tourismus. So wurde im Jahr 2022 im Landkreis Cloppenburg in der Tourismusbranche ein Bruttoumsatz von 173,7 Millionen Euro erzielt, was einem Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Profiteure der 58,5 Millionen Übernachtungsgäste und 115,2 Millionen Tagesgäste sind zu 45 Prozent das Gastgewerbe, zu 34 Prozent der Einzelhandel und zu 19 Prozent der Dienstleistungssektor. Hinzu kommen die Einnahmeeffekte der Städte und Gemeinden aus den Steuereinnahmen (Mehrwert-, Einkommen-, Grund-, Gewerbesteuern). Der Tourismus steuerte 2022 unmittelbar insgesamt 80,6 Millionen Euro zum Einkommensbeitrag bei (2019: 76,2 Millionen Euro).

Unabhängig vom regionalen Vergleich zeigen sich zudem interne Herausforderungen, die mit den bisherigen Mitteln nicht ausreichend zu bewältigen sind. Dazu zählen insbesondere die personelle Ausstattung, die Weiterentwicklung und Vermarktung der touristischen Angebote sowie Investitionen in weitere digitale Strukturen. Darüber hinaus erfordert auch die Umsetzung des neuen Touristischen Entwicklungskonzeptes Oldenburger Münsterland eine angemessene und vergleichbare finanzielle Basis aller Erholungsgebiete.

Besichtigung des Übungsgeländes „Areal 51“ in der Feuerwehrtechnischen Zentrale

Die Sitzung des APUK hat in den Räumlichkeiten der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Cloppenburg (FTZ) stattgefunden. Vor der Sitzung hat eine Besichtigung des dortigen Übungsgeländes „Areal 51“  stattgefunden. Die Kreistagsmitglieder konnten sich einen Einblick in die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten verschaffen. Die Einrichtung bietet den Rettungskräften von Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerks, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und weiterer Hilfsorganisationen perfekte Möglichkeiten, um eine Vielzahl von Einsatzszenarien unter realen Bedingungen zu üben. Die Führung hat FTZ-Mitarbeiter Sebastian Leuschner durchgeführt.

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