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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Thema: Ist Fahrerflucht künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit? Dann droht das Abhauen vom Unfallort endgültig zur "Lappalie" zu verkommen.

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Justizminister Marco Buschmann erwägt, Fahrerflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit einzuordnen und nicht mehr als Straftat – zumindest dann, wenn es bei Sachschäden bleibt. Das wäre ein fragwürdiges Signal. Schon jetzt sehen es viel zu viele Verkehrsteilnehmer als "Kavaliersdelikt" an, einfach abzuhauen, wenn sie ein anderes Fahrzeug, ein Gebäude oder einen Zaun beschädigt haben. Letztlich ist dann der Geschädigte der Dumme und bleibt auf dem Schaden sitzen. Das Ministerium spricht von "Entkriminalisierung". Man kann es auch anders sehen: Durch ein solches Gesetz würde egoistisches Verhalten nach Unfällen seltener angemessen bestraft.

"Es gibt einfach keinen nachvollziehbaren Grund, vom Unfallort zu verschwinden – es sei denn, der Verursacher hat noch etwas anderes zu verbergen."

Die Ampel-Koalition will das Strafrecht auf historisch überholte Straftatbestände und Entlastungen für die Justiz hin durchforsten. Ein kluges Ansinnen, aber der Weg ist in diesem Fall falsch. Die Zahl von Unfallfluchten ist hoch. 2022 vermeldete die Polizei Cloppenburg/Vechta, dass bei fast jedem fünften Unfall ein Beteiligter keine Angaben zu seiner Person hinterließ – bei 1243 Unfällen war das vorletztes Jahr im OM der Fall. In 40 Prozent der Fälle konnte die Polizei den Verursacher ausfindig machen. Wie groß die Entlastung wäre, wenn das neue Gesetz käme, ist ohnehin fraglich. Auch bei Ordnungswidrigkeiten muss schließlich der Sachverhalt ermittelt werden.

Es gibt zudem einfach keinen nachvollziehbaren Grund, vom Unfallort zu verschwinden – es sei denn, der Verursacher hat noch etwas anderes zu verbergen, hat zum Beispiel Alkohol getrunken, Drogen genommen oder schlichtweg keinen Führerschein. Ist ihm oder ihr einfach nur ein Fehler passiert, ist das zwar ärgerlich, aber: Das zahlt die Versicherung.

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