Das Problem Organspende ist nur mit einer Widerspruchsregelung zu lösen
Thema: Die Bilanz des Online-Registers für Organspende ist ernüchternd. Wirklich überraschend ist das jedoch nicht.
Ella Wenzel | 18.03.2025
Thema: Die Bilanz des Online-Registers für Organspende ist ernüchternd. Wirklich überraschend ist das jedoch nicht.
Ella Wenzel | 18.03.2025

Ein Jahr nach der Einführung des zentralen Online-Registers für Organspende kommt nun der ernüchternde Zwischenstand. Rund 280.000 Menschen seien generell bereit, ihre Organe zu spenden. Die Zahl der tatsächlichen postmortalen Organspenden ist nach Angaben der „Deutschen Stiftung Organspende“ jedoch zurückgegangen – von 965 im Jahr 2023 auf 953 Menschen im vergangenen Jahr. Mehr als 8200 Menschen warten auf ein Organ. Ist dieses vorläufige Fazit überraschend? Nein. So hatte etwa der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schon bei der Vorstellung des Portals gesagt, es werde an dem Problem nicht viel ändern. Das könne nur eine Widerspruchsregelung. Durch diese gelten Menschen generell als Organspender, sofern sie nicht widersprochen haben. „Noch Anfang Dezember hatte der Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung diskutiert. Seitdem ist nicht viel passiert – zumindest im Parlament.“ Woran scheitert es nun? Faulheit. Denn um moralische Bedenken geht es nicht mehr. Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben 85 Prozent der Befragten eine positive Einstellung zur Organspende – einen Organspendeausweis besitzen jedoch nur 40 Prozent. Dieselbe Faulheit macht sich auch in der Politik breit. Noch Anfang Dezember hatte der Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung diskutiert. Seitdem ist nicht viel passiert – zumindest im Parlament. In den Krankenhäusern sind Mediziner mittlerweile gezwungen, auch Organe von Risikopatienten zu benutzen, während der demografische Wandel den Mangel verschärft.
Geht es um lebensrettende Maßnahmen, ist Faulheit keine Option. Das Thema Widerspruchsregelung nicht sofort auf die Tagesordnung zu setzen, ist fahrlässig und realitätsfern.
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