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Das Beispiel Thüringen

Thema: Die Gefährdung von Demokratie und Meinungsfreiheit ist real – und fängt bei der Besetzung von Verfassungsgerichten, den Schutzinstanzen des Grundgesetzes, an.

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Die Antidemokraten unserer Zeit klagen lautstark die Fairness der Demokraten ein - bis sie an der Regierung sind. Dann greifen sie an: Meist zuerst die Medien und die unabhängige Justiz. So geschehen in Russland, Ungarn und Polen.

Hierzulande ist das Bundesverfassungsgericht die entscheidende Schutzinstanz für das Grundgesetz und ein Schwachpunkt. Seine Arbeitsweise lässt sich nach derzeitiger Rechtslage schon mit einfacher Mehrheit verändern. Zwar hat die AfD eine solche Mehrheit nicht, doch ist vorstellbar, dass sie sie, vielleicht im Verein mit Populisten von links, dereinst bekommt. Drängender ist noch ein zweites Thema: Die Verfassungsrichter müssen mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, wenn Posten, etwa aus Altersgründen, vakant werden. Umgekehrt bedeutet das: Ein Drittel reichen bereits, um eine Wahl zu blockieren – und das Gericht nach und nach arbeitsunfähig zu machen.

Diese Gefahr ist nicht an den Haaren herbeigezogen, wie das Beispiel Thüringens zeigt, wo AfD-Mann Höcke diese Strategie gegenüber dem dortigen Landesverfassungsgericht ganz offen verfolgt. Bisher hat er noch nicht ganz ein Drittel der Sitze, aber er profitiert bereits von der Uneinigkeit der anderen Parteien. So verfehlte Mitte März eine Kandidatin knapp die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Nach der Landtagswahl Anfang September dürfte Höckes AfD allein genug Stimmen haben, um das Gericht auszuhebeln.

„Die Verfassungsgerichte müssen resilienter werden, in den Ländern wie im Bund.“

Diese Möglichkeiten für eine neue Machtergreifung sind zu einfach, um nicht zu handeln. Die Verfassungsgerichte müssen resilienter werden, in den Ländern wie im Bund. Sturmfester. Sinnvoll ist zum Beispiel, im Grundgesetz festzuschreiben, dass die amtierenden Richter selbst Vakanzen neu besetzen, wenn Bundestag oder Bundesrat blockiert sind. Für diese und andere Grundgesetzänderungen ist aber, hier schließt sich der Kreis, eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die man vielleicht nur noch jetzt hat.

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hatte lange gemeint, es gebe „aktuell keine ernsthaften Angriffe auf unser Verfassungsgericht“. Gut, dass auch er die Gefahr inzwischen sieht und Konsensgesprächen zwischen den demokratischen Parteien zugestimmt hat. Am 23. Mai wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Ein guter Anlass, um bis dahin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen. Und vielleicht eine der letzten Gelegenheiten.


Zur Person:

  • Der Lohner Werner Kolhoff, Jahrgang 1956, hat für den Berliner Tagesspiegel und die Berliner Zeitung gearbeitet.
  • Er war Sprecher des Berliner Senats und leitete ein Korrespondentenbüro.
  • Heute ist er in Berlin als politischer Kolumnist tätig.

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