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Zoll warnt vor Feuerwerk aus dem Ausland: Worauf Kunden achten müssen

Im vergangenen Jahr hat der Zoll mehr als 7 Tonnen gefährliche Pyrotechnik sichergestellt. Beim Zünden kann es zu schweren Folgen kommen.

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Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Der Jahreswechsel rückt näher – und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Das Hauptzollamt Osnabrück warnt deshalb nun vor den Gefahren von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Einige in benachbarten Ländern oder online angebotene Produkte entsprechen nämlich nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Beim Zünden kann es zu schweren Folgen kommen.

Zollbeamtinnen und -beamte stellen bei Kontrollen und in Paketsendungen jedes Jahr unter anderem nicht-konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher – allein im Jahr 2024 waren es mehr als 7 Tonnen. Es sei deshalb wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren, so das Hauptzollamt.

Worauf müssen Kundinnen und Kunden achten?
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet werden und das CE-Zeichen tragen. Die Einfuhr von nicht-konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese Kriterien nicht erfüllt oder gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.

Warum ist die CE-Kennzeichnung so wichtig?
„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Christian Heyer, Pressesprecher beim Hauptzollamt Osnabrück. „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar, und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“

Gibt es weitere Vorschriften?
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

  • Info: Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de.

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