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Warum ein Geruchsimmissionsgutachten beim Bau im „Sondergebiet Füflage“ notwendig ist

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Wohnungen in der Umgebung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch der Artenschutz sollte beachtet werden.

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Geruchsgutachten nötig: Ehe es im „Sondergebiet Füflage“ im Westen der Gemeinde Holdorf losgehen kann, muss ein Geruchsimmissionsgutachten erstellt werden. Foto: Röttgers

Geruchsgutachten nötig: Ehe es im „Sondergebiet Füflage“ im Westen der Gemeinde Holdorf losgehen kann, muss ein Geruchsimmissionsgutachten erstellt werden. Foto: Röttgers

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