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Vogelgrippe breitet sich weiter aus: Siebter Ausbruch im Landkreis Vechta

Im Vechtaer Ortsteil Telbrake sind rund 38.000 Legehennen betroffen. Der Bestand wurde getötet, neue Schutz- und Überwachungszonen treten in Kraft.

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Die Hühner eines infizierten Bestands werden vernichtet. Archivfoto: Matthias Niehues

Die Hühner eines infizierten Bestands werden vernichtet. Archivfoto: Matthias Niehues

Es gibt einen weiteren Ausbruch des Vogelgrippevirus HPAI im Landkreis Vechta. Betroffen ist eine Hühnerhaltung in der Stadt Vechta im Ortsteil Telbrake mit insgesamt rund 38.000 Legehennen im Alter von 48 Wochen. Der Bestand wurde Tierschutzgerecht getötet. Das teilt der Landkreis Vechta mit.

Demnach liegt seit Samstagnachmittag (8. November) das Ergebnis der Bestätigungsuntersuchung vor. Dieses stellte den Ausbruch der Geflügelpest für den betroffenen Betrieb offiziell fest. Der Landkreis Vechta erlässt in diesem Zusammenhang eine Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel ab Sonntag (9. November) um 0 Uhr. Darin werden eine Schutzzone und eine Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb festgelegt.

In der Verfügung wird in Vechta eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern festgelegt. Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometer festgelegt. Betroffen sind Gebiete in Vechta, Lohne, Bakum, Visbek und Goldenstedt.


Hier gibt es alle Beiträge zum Thema Geflügelpest


Bestehende Allgemeinverfügungen um die vorherigen Ausbruchsorte bleiben nach wie vor in Kraft, heißt es in der Mitteilung des Landkreises weiter. Zudem gelte weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet für Haltungen mit mehr als 50 Geflügel.

Der Landkreis Vechta weist auf folgende Information hin:

  • Erkrankte oder tote Wildvögel sollen in erster Linie per Mail an tierseuche@landkreis-vechta.de gemeldet werden.
  • Die Meldung soll dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Wildvogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von beispielsweise Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten.
  • Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Wildvogels und ebenfalls eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.

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