Stufe 0: Das sind die Corona-Regeln bei 7-Tage-Inzidenzen unter 10
Im Landkreis Cloppenburg sind weitere Lockerungen schon ab Mittwoch angekündigt, im Landkreis Vechta frühestens ab Donnerstag. Hier gibt's den Überblick.
Matthias Bänsch | 21.06.2021
Im Landkreis Cloppenburg sind weitere Lockerungen schon ab Mittwoch angekündigt, im Landkreis Vechta frühestens ab Donnerstag. Hier gibt's den Überblick.
Matthias Bänsch | 21.06.2021
Symbolfoto: dpa
Angesichts weiter sinkender 7-Tage-Inzidenzen macht sich Niedersachsen locker. Seit dem 21. Juni gilt eine neue Corona-Verordnung. Damit ist gleichzeitig der Stufenplan bei den Corona-Regeln nicht nur überarbeitet, sondern auch ergänzt worden – mit der Stufe 0. Die gilt in Landkreisen mit einem geringen Infektionsgeschehen und formell dann, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen der Grenzwert von 10 unterschritten wird. Im Landkreis Cloppenburg ist diese Voraussetzung am Montag (21. Juni) erfüllt worden. Die Cloppenburger Kreisverwaltung wird voraussichtlich das neue Regelwerk mit einer neuen Allgemeinverfügung fixieren. Weitere Details werden im Laufe des ienstages erwartet. Im Landkreis Vechta ist die Voraussetzung frühestens am Mittwoch (23. Juni) möglich. Die Stufe 0 sieht nun weitere Lockerungen vor. Hier ein Überblick, was sich alles im Vergleich zur Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35) ändert: Private Treffen: In geschlossenen Räumen sind Zusammenkünfte mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Nicht mit eingerechnet werden Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Feiern & Partys: Geschlossene Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind dann erlaubt, wenn der Gastgeber sicherstellt, dass sämtliche Teilnehmer einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen nicht getestet werden. Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen bleibt es aber dabei: Der Veranstalter muss die Daten für die Kontaktnachverfolgung aufnehmen. Abstandsregeln und Maskenpflicht: Beides entfällt bei privaten Treffen, Zusammenkünften, Sitzungen und Veranstaltungen, wenn die Teilnehmerzahl drinnen unter 25 bzw. draußen unter 50 bleibt. Bei mehr Teilnehmern gilt wieder: Maske aufsetzen, wenn der Sitzplatz verlassen wird. Wenn ohne Ausnahme alle Teilnehmer geimpft oder genesen sind, entfallen die Hygieneregeln. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt. Geschlossene Gesellschaften in der Gastronomie: Die maximale Begrenzung von 100 Teilnehmern entfällt. Bei Feiern mit mehr als 25 Personen drinnen und mehr als 50 Personen draußen gilt aber eine Testpflicht (Ausnahme: Geimpfte und Genesene). Bars, Clubs und Discos: Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht entfallen. Es bleibt aber dabei: Zutritt nur mit negativem Testergebnis und es ist ein Hygienekonzept erforderlich. Stadt- und Landschaftsführungen sind wieder uneingeschränkt erlaubt – ohne Abstandsregeln und Maskenpflicht. Tourismus: Bei Übernachtungen ist künftig nur noch bei der Anreise ein negativer Test erforderlich. Bei Fahrten im Bus, auf dem Schiff oder in Kutschen gilt: Maskenpflicht gilt auch auf dem Sitzplatz nur noch dann, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
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