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Stadt Cloppenburg erinnert an Streupflicht: Das müssen Sie beachten

Besonders ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind auf freie und sichere Wege angewiesen. Die Stadt Cloppenburg appelliert daher an alle Anlieger.

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Die Stadt Cloppenburg ruft alle Anlieger – also Grundstückseigentümer von bebauten oder unbebauten Flächen – dazu auf, ihrer Streupflicht gewissenhaft nachzukommen. Foto: dpa/Woitas

Die Stadt Cloppenburg ruft alle Anlieger – also Grundstückseigentümer von bebauten oder unbebauten Flächen – dazu auf, ihrer Streupflicht gewissenhaft nachzukommen. Foto: dpa/Woitas

Damit alle sicher durch die kalte Jahreszeit kommen, erinnert die Stadt Cloppenburg eindringlich an die bestehende Räum- und Streupflicht. Sie gelte für alle Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Gewerbetreibende.

Vor allem Gehwege stehen im Fokus

Im Fokus stehen dabei vor allem Gehwege und angrenzende Straßenbereiche. Diese müssten von Schnee und Eis befreit werden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger sicher unterwegs sein können. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität seien freie und gut geräumte Wege laut Stadtverwaltung unverzichtbar. Schon kleine Eisflächen könnten hier zu einem großen Risiko werden.

Die Stadt richtet ihren Appell an alle Anlieger, also an Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie trügen die Verantwortung dafür, dass die Wege vor ihren Grundstücken in einem sicheren Zustand sind. Die Streupflicht gelte dabei unabhängig davon, ob es sich um private Flächen oder gewerblich genutzte Grundstücke handelt.

Konkret bedeutet das: Werktags müssen Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Sonntags beginnt die Pflicht ab 8 Uhr. Auch kombinierte Rad- und Gehwege fallen unter diese Regelung und dürften nicht vernachlässigt werden. Gebe es keinen separaten Gehweg, sei laut Stadt am Fahrbahnrand ein mindestens ein Meter breiter Streifen freizuhalten, damit Fußgänger sicher passieren können.

Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich

Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben einem möglichen Bußgeld von bis zu 5000 Euro könne es demnach unter Umständen auch zu persönlichen Haftungen kommen. Kommt es auf nicht geräumten oder nicht gestreuten Wegen zu einem Unfall, könnten die Verantwortlichen für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Der Stadt Cloppenburg sei es daher ein Anliegen, deutlich zu machen, wie wichtig es sei, die eigenen Pflichten ernstzunehmen. Nur wenn alle Anlieger ihren Beitrag leisteten, ließen sich Unfälle vermeiden und der Winter sich für alle möglichst unfallfrei gestalten.

  • Info: Bei Fragen rund um die Räum- und Streupflicht stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestelle der Stadt Cloppenburg unterstützend zur Seite. Sie sind telefonisch unter 04471/185137 erreichbar.

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