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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Dompropst Schulte ein

Kirchenrechtlich läuft immer noch ein Verfahren wegen der Vorwürfe von grenzüberschreitendem Verhalten. In einer anderen Sache ist Schulte allerdings verurteilt worden.

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Archivfoto: dpa/Thissen

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Dompropst Kurt Schulte eingestellt. Das hat das Bistum Münster am Freitag mitgeteilt. Der gebürtige Cloppenburger Schulte, der bis zum Jahr 2010 in Vechta und Dinklage als Pfarrer sowie in Lohne als Kaplan gearbeitet hatte, war vom 24. Juni an auf eigenen Wunsch bis auf Weiteres von seinen Ämtern als Offizial und Dompropst von Bischof Genn beurlaubt worden. Gegen Schulte war der Vorwurf grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens erhoben worden. 

In einem ersten Fall hatte die Staatsanwaltschaft bereits wegen des fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. Nun sieht die Staatsanwaltschaft auch im Blick auf einen weiteren Vorwurf keine hinreichenden Verdachtsmomente, um weiter zu ermitteln. 

Schultes Anwälte reichen Klage in Rom ein – ohne Erfolg

Unabhängig davon hat Schulte im September 2022 nach einem persönlichen Gespräch mit Bischof Dr. Felix Genn den Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular angeboten. Zugleich hat er um Entpflichtung als Offizial gebeten. Bischof Genn habe dem Wunsch Schultes entsprochen. Das Bistum Münster weist am Freitag darauf hin, dass das kirchenrechtliche Strafverfahren wegen der erhobenen Vorwürfe noch nicht abgeschlossen sei. 

Schulte selbst wies noch in diesem Jahr nicht nur diese Vorwürfe zurück. Angaben des Bistums Münster zufolge hat Schulte auch einen Anwalt beauftragt, eine Klage gegen dieses kirchenrechtliche Strafverfahren und gegen das Vorgehen des Bischofs bei der Interventionsstelle des Bistums in Rom einzureichen. Diese Klage sei allerdings in Rom als unbegründet zurückgewiesen worden.

Schulte ist Geheimnisverrat nachgewiesen

Solange das kirchenrechtliche Strafverfahren noch läuft, gelte für Schulte weiterhin die Unschuldsvermutung, betont eine Sprecherin des Bistums am Freitag. Anders verhält es sich allerdings in einem anderen Sachverhalt. Denn in einem unabhängig davon laufenden Verwaltungsstrafverfahren durch den Offizial des Bistums Osnabrück ist Kurt Schulte für schuldig befunden und verurteilt worden. Geklagt hatten das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. In diesem Verfahren ging es um Geheimnisverrat. 

Laut Urteilsspruch ist es nunmehr erwiesen, dass Kurt Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen an Dritte weitergegeben hat. Darunter hätten sich laut Angaben des Bistums Münster auch Personalunterlagen befunden.  

Es seien eben auch diese Vorwürfe gewesen, die im September 2022 zur endgültigen Entpflichtung geführt hätten, erklärt nun das Bistum. Das Urteil hat einen Verweis zur Folge. Wie das Bistum Münster erklärt, kommt das einer Abmahnung im Arbeitsrecht gleich.

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