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So will der Landkreis Cloppenburg die Waldbrandgefahr senken

Die Verwaltung hat eine Verordnung herausgegeben. Sie tritt sofort in Kraft und ist bis Ende Oktober gültig.

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Die Rauchentwicklung beim Brand in der Molberger Dose am vergangenen Freitag (9. Juni) war groß. Foto: Vorwerk

Die Rauchentwicklung beim Brand in der Molberger Dose am vergangenen Freitag (9. Juni) war groß. Foto: Vorwerk

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gibt der Landkreis Cloppenburg eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden heraus. Gerade am vergangenen Freitag hatte es einen Brand im Moorgebiet Molberger Dose gegeben.

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis zum  31. Oktober gültig. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Durch die Verfügung ist es unter anderem verboten...

  • in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
  • in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.
  • Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.
  • in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

Die gesamte Verfügung gibt es hier.

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