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Prozess um Tragödie in Cloppenburger Flüchtlingsheim gestartet

Ein 20-Jähriger aus Somalia hatte im Juni 2020 eine 36-Jährige in einem Cloppenburger Flüchtlingsheim getötet. Der junge Mann hat die Tat bereits gestanden und zeigte beim Prozessauftakt Reue.

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Symbolfoto: M. Niehues

Symbolfoto: M. Niehues

Die Tragödie am 21. Juni 2020 in einem Flüchtlingsheim an der Jümmestraße in Cloppenburg, bei der eine Frau aus Somalia brutal ums Leben gekommen war, beschäftigt seit Donnerstag die Große Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts. Angeklagt wegen Totschlags ist dort ein 20-jähriger Flüchtling, ebenfalls aus Somalia. Er soll am Tatmorgen um 6 Uhr die 36-jährige mit zahlreichen Messerstichen in den Hals getötet haben.

Die Frau ist Mutter eines zweijährigen Sohnes. Der Junge soll die Tat miterlebt haben. Zwischen dem Angeklagten und der getöteten Frau bestand offenkundig eine Liebesbeziehung. Nach der Tötung hatte sich der Angeklagte den Satz: "Sorry Baby, I love you" in den Arm geritzt. Noch am Tattag konnte er festgenommen werden. Der Mann wusste, dass seine Familie in Somalia aufgrund der Tat mit Racheakten seitens der Opferfamilie zu rechnen haben würde.

Zwischen der 36-Jährigen und dem Angeklagten habe es häufiger Streit gegeben

Daher hatte der 20-Jährige in einer Justizvollzugsanstalt versucht, sich das Leben zu nehmen – als Wiedergutmachung. Er soll im Flur der Anstalt die Sicherheitsnetze, die jedes einzelne Stockwerk vor Selbstmordversuchen absichern sollen, bis zum 4. Stock abgebaut haben und dann gesprungen sein. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Mittlerweile hätten sich die beiden Familien wieder vertragen, so der Anwalt des Angeklagten am Donnerstag. Die Familie des Somaliers habe an die Opferfamilie 50 Kamele im Wert von 50.000 US-Dollar gezahlt.

Über den Anwalt gab der 20-Jährige am Donnerstag die Tat zu. "Die Anklage trifft zu", so der Anwalt. Der Mann erinnere sich an das grausige Geschehen nur noch bruchstückhaft. Er will völlig betrunken gewesen sein. Es habe damals, wie schon häufiger, Streit mit der Frau gegeben. Er meint, seine Geliebte hätte ihn während des Streits mit heißen Kohlen verbrannt. "Der Angeklagte ist aber nicht auf Notwehr aus", betonte dessen Verteidiger am Donnerstag. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter hat einen Psychiater und einen Rechtsmediziner zum Verfahren geladen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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