Barßel
Nazisymbole benutzt: Barßelerin muss Geldstrafe zahlen
Die Frau gab an, nicht bewusst etwas Verbotenes getan zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also urteilte das Amtsgericht.
Otto Höffmann | 17.03.2026
Die Frau gab an, nicht bewusst etwas Verbotenes getan zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also urteilte das Amtsgericht.
Otto Höffmann | 17.03.2026

Symbolfoto: Dickerhoff
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