Die Überschrift ist völlig klar. Ja, man muss als Angeklagter und auch als Zeuge nach einer schriftlichen Ladung vor Gericht erscheinen. Das ist zwar selbstverständlich, in immer mehr Fällen aber nicht, wie ich besonders in den letzten Monaten erlebt habe. Ausreden gibt es ja nicht, die Geladenen sind ja nicht da.
Die Pflicht eines Beschuldigten, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen, steht im Gesetz. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Status des Beschuldigten und die Art des Verfahrens. Sobald das Hauptverfahren eröffnet und der Beschuldigte zum Angeklagten wird, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, bei der Hauptverhandlung persönlich anwesend zu sein.
Die Anwesenheitspflicht ist in der Strafprozessordnung geregelt. Die Ladung zum Erscheinen vor Gericht erfolgt in der Regel schriftlich. Sie enthält Informationen über die Konsequenzen eines unentschuldigten Fernbleibens. Die Ladungen kommen, so wird argumentiert, nicht an (Anschriften, Namen am Briefkasten, Elternadresse, viel zu früh). Das Gericht kann im Zuge eines Vorführbefehls den Angeklagten vorführen lassen. Das bedeutet, dass man vor der Verhandlung durch die Polizei eingesammelt wird.
„Die Ansage, ‚der Angeklagte/Zeuge wird wohl nicht kommen‘ sollte nicht zur Gewohnheit gehören.“
Das passiert oftmals dann, wenn das Gericht sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten machen möchte. Auch kann das Gericht den Erlass eines Sitzungshaftbefehls anordnen. Der Angeklagte wird bei dieser Variante in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und muss dort bis zum nächsten Verhandlungstermin bleiben. Die Voraussetzungen der gewöhnlichen Untersuchungshaft müssen dabei nicht vorliegen. Das müsste in der Tat „immer“, zumindest häufiger gemacht werden.
Die Ansage „der Angeklagte/Zeuge wird wohl nicht kommen“ sollte nicht zur Gewohnheit gehören. Aktuell waren fünf Pflichtverteidiger für fünf Angeklagte da, nur zwei Angeklagte, einer konnte noch von der Polizei geholt werden. Einer hatte am Abend zuvor seinem Verteidiger noch gesagt, dass er komme, andere hatten keinen Kontakt zu ihrem Verteidiger. Der Hauptzeuge fehlte auch, ohne den ging nichts.
Mein Wunsch als Gerichtsreporter: Das Gericht sollte härter durchgreifen, bitte aber nicht die Polizei am Tag vorher hinschicken, der auf den Termin am nächsten Tag hinweist, dann haut der Betroffene noch ab, alles schon erlebt.
Zur Person:
- Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter.
- Er war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.