Mehr als 50.000 Euro ergaunert
Die Geschäfte liefen in Corona gut für den Dinklager. Bei der Förderbank gab er allerdings etwas anderes an. Nun musste der Mann das vor Gericht erklären.
Klaus Esslinger | 27.02.2024
Die Geschäfte liefen in Corona gut für den Dinklager. Bei der Förderbank gab er allerdings etwas anderes an. Nun musste der Mann das vor Gericht erklären.
Klaus Esslinger | 27.02.2024
Symbolfoto: Chowanietz
Zu einer Bewährungsstrafe ist jetzt ein Dinklager (36) verurteilt worden, weil er sich in der Corona-Zeit Fördergeld erschlichen haben soll. Der Unternehmer hatte laut Anklage bei der Förderbank Niedersachsen 52.365 Euro beantragt und auch bekommen, obwohl er tatsächlich keine Investitionen getätigt hatte. Vielmehr hatte er zum Nachweis der Investitionen gefälschte Rechnungen für einen Kompressor, ein Trockeneisstrahlgerät sowie einen Ford Transit vorlegt und auch bezahlt bekommen. Vor dem Strafgericht machte der Angeklagte keinen Hehl aus der Fälschung. Auch gab er zu, in der Corona-Zeit keineswegs Probleme gehabt zu haben. "Das Geschäft lief außerordentlich gut, wir hatten viel zu tun.“ Der Angeklagte war in der Zeit neu nach Dinklage gekommen und hatte schon ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung hinter sich. Er war vom Amtsgericht in Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldauflage von 1500 Euro verurteilt worden. Die Taten begründete der Unternehmer mit dem Hinweis, er sei Alkoholiker gewesen, habe die Beantragung des Geldes und die dazu gehörenden Begründungen aber gut geschafft. Er sei sich bewusst, dass er das bekommene Geld zurückzahlen müsse. Aufgrund der Vorverurteilung von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beantragte die Anklagevertreterin eine Erhöhung dieser Strafe um weitere 10 Monate und die Einziehung der Fördersumme, was die Strafrichterin auch in ihr Urteil aufnahm.
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